Satzung
Einen Entwurf der Mustersatzung für Ortsvereine (Version 3.0) findest Du in folgendem PDF (LINK) und in diesem .odt-Dokument (LINK). Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Broich (Namentlich erwähnen??) erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.
Im Dokument sind bereits einige Kommentare eingefügt, die Paragraphen erklären. Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für euch passendste Satzung entwickeln.
Darüber hinaus findet ihr ergänzend zu den Erklärungen direkt in der Satzung auch hier Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der Vereins-AG eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in diesem Wiki-Artikel sammeln.
Besonderheiten
Großstädte / große Ortsgruppen
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Satzung großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird.
Online-Versammlungen
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.
§9 Mitgliederversammlung
Ergänzungen und Alternativen (Link)
§12a Botschafter*innen
Erklärungen
- Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.
Der geschäftsführende Vorstand muss im Vereinsregister eingetragen sein. Dies kostet bei jeder Eintragung und jedem Wechsel Geld: Deswegen empfehlen wir, den geschäftsführenden Vorstand nur mit Mitgliedern zu besetzen, die langfristig in einer Stadt sind. Da wir unter Botschafter*innen häufige Wechsel erleben, halten wir es für sinnvoll, diese in den erweiterten Vorstand aufzunehmen - und nur in den geschäftsführenden Vorstand, wenn sie langfristig am Ort bleiben.