Satzung
Einen Entwurf der Mustersatzung für Ortsvereine (Version 3.0) findest Du in folgendem PDF (LINK) und in diesem .odt-Dokument (LINK). Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Broich (Namentlich erwähnen??) erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.
Im Dokument sind bereits einige Kommentare eingefügt, die Paragraphen erklären. Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für euch passendste Satzung entwickeln.
Darüber hinaus findet ihr ergänzend zu den Erklärungen direkt in der Satzung auch hier Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der Vereins-AG (Mail-Adresse einfügen) eine Rückfrage stellst.
Deswegen findet ihr hier eine Liste aller Paragraphen: Jeweils zuerst mit Erklärungen und darauf mit Alternativen und Ergänzungen, sofern vorhanden.
§9 Mitgliederversammlung
Erklärungen
Alternativen und Ergänzungen
Ziffer 3
Um Dringlichketsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.
- Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.
- Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.
§12a Botschafter*innen
Erklärungen
- Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.
Der geschäftsführende Vorstand muss im Vereinsregister eingetragen sein. Dies kostet bei jeder Eintragung und jedem Wechsel Geld: Deswegen empfehlen wir, den geschäftsführenden Vorstand nur mit Mitgliedern zu besetzen, die langfristig in einer Stadt sind. Da wir unter Botschafter*innen häufige Wechsel erleben, halten wir es für sinnvoll, diese in den erweiterten Vorstand aufzunehmen - und nur in den geschäftsführenden Vorstand, wenn sie langfristig am Ort bleiben.