Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Online-Versammlungen==
 
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Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.
 
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.
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Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen!
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Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!
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=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=
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Den letzten Absatz (''"Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)"'') könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.
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=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=
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Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.
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Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3)
  
 
=§9 Mitgliederversammlung=
 
=§9 Mitgliederversammlung=

Version vom 18. Mai 2017, 18:36 Uhr

Einen Entwurf der Mustersatzung für Ortsvereine (Version 3.0) findest Du in folgendem PDF (LINK) und in diesem .odt-Dokument (LINK). Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Broich (Namentlich erwähnen??) erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.

Im Dokument sind bereits einige Kommentare eingefügt, die Paragraphen erklären. Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für euch passendste Satzung entwickeln.

Darüber hinaus findet ihr ergänzend zu den Erklärungen direkt in der Satzung auch hier Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der Vereins-AG eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in diesem Wiki-Artikel sammeln.

Besonderheiten

Großstädte / große Ortsgruppen

In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Satzung großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird.

Online-Versammlungen

Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.

Vorbemerkung /Gender-Mainstreaming

Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen!

Präambel

Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!

§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr

Den letzten Absatz ("Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)") könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.

§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der Abgabenordnung §52 zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.

Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3)

§9 Mitgliederversammlung

Ergänzungen und Alternativen (Link)

§12a Botschafter*innen

Erklärungen

Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.

Der geschäftsführende Vorstand muss im Vereinsregister eingetragen sein. Dies kostet bei jeder Eintragung und jedem Wechsel Geld: Deswegen empfehlen wir, den geschäftsführenden Vorstand nur mit Mitgliedern zu besetzen, die langfristig in einer Stadt sind. Da wir unter Botschafter*innen häufige Wechsel erleben, halten wir es für sinnvoll, diese in den erweiterten Vorstand aufzunehmen - und nur in den geschäftsführenden Vorstand, wenn sie langfristig am Ort bleiben.