Gruppe Betriebsketten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Juli 2014, 13:57 Uhr
Strukturierung Gruppe Betriebsketten
Nach außen
Eine hauptverantwortliche Person. Eine Vertretung. Ein zuständiges Orga-Mitglied.
Anforderungen an Mitglieder der Betriebskettengruppe
- BotschafterIn seit mindestens 6 Monaten.
- Mindestens 25 Jahre alt.
- Mindestens 30 Abholungen.
- keine relevanten Verstoßmeldungen.
- Bereitschaft hunderte Kilometer für ein Gespräch mit einer Zentrale zu fahren.
- Mindestens zehn Vertrauensbananen.
- Erfahrung bei der Betriebsakquise von fünf erfolgreich kooperierenden Betrieben.
- Teilnahme an einem Workshop für Betriebskettenmitglieder (entweder persönlich oder über Mumble).
Einschränkungen
- BotschafterInnen dürfen nur Ketten mit maximal 30 Filialen verteilt auf maximal 1 Bundesland ansprechen!!!
- Damit die Ansprache koordiniert verläuft, darf sich eine Person jeweils immer nur um eine Kette kümmern, also nicht gleichzeitig um mehrere verschiedene.
- Bei allen Ketten, bei denen derzeit schon ein KAM existiert, muss erst eine Absprache mit diesem/r erfolgen.
- Alle deutschlandweiten/europaweiten Ketten werden NUR von Orga-Team-Mitgliedern angesprochen, respektive über die Orga-Gruppe koordiniert.
Aufgaben
Die Mitglieder der Gruppe Betriebsketten sind die Personen, welche auch Ketten mit mehr als 2 Filialen ansprechen dürfen. Damit dies übersichtlich ist, müssen die Betriebe in ein angelegtes Dokument eingetragen werden.
Workshop
Hier werden alle Fragen der betriebsverantwortlichen Foodsaver nochmal durchgegangen. Außerdem wird das spezielle Vorgehen bei grösseren Ketten (An wen wendet man sich? Welche Vorbereitung für ein Gespräch vor Ort? Welche Unterlagen? Testfilialen etc.) erklärt. Die Einweisung erfolgt entweder bei einem Bundestreffen vor Ort oder über mumble, wobei hier immer gewartet wird, bis sich mindestens 5 Interessenten gemeldet haben.