Überregionale Konfliktbearbeitungsstellen (ÜKBS): Unterschied zwischen den Versionen
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Die 6 ÜKBS sind als Untergruppen der übergeordneten AG Überregionale Konfliktbearbeitung (nachfolgend AG ÜKB genannt) organisiert. Die übergeordnete AG ÜKB dient sowohl dem Austausch der ÜKBS-Mitglieder untereinander als auch der Beratung der lokalen Ebene durch Mitglieder der AG. | Die 6 ÜKBS sind als Untergruppen der übergeordneten AG Überregionale Konfliktbearbeitung (nachfolgend AG ÜKB genannt) organisiert. Die übergeordnete AG ÜKB dient sowohl dem Austausch der ÜKBS-Mitglieder untereinander als auch der Beratung der lokalen Ebene durch Mitglieder der AG. | ||
− | Das Ziel der ÜKBS und der übergeordneten AG ÜKB ist die Befriedung von Konflikten zwischen Einzelnen sowie ganzer Bezirke. Der Grundsatz der ÜKBS ist, dass Konsequenzen nur das letzte Mittel der Wahl sein sollten. (vgl. Wiki-Artikel Regelverletzungen Punkt A Nr. 3: | + | Das Ziel der ÜKBS und der übergeordneten AG ÜKB ist die Befriedung von Konflikten zwischen Einzelnen sowie ganzer Bezirke. Der Grundsatz der ÜKBS ist, dass Konsequenzen nur das letzte Mittel der Wahl sein sollten. (vgl. [[Regelverletzungen_-_Konsequenzen_und_Bearbeitung#A.29_Umgang_mit_Regelverletzungen |Wiki-Artikel Regelverletzungen Punkt A Nr. 3 (A):]] ) |
== Befugnisse der ÜKBS == | == Befugnisse der ÜKBS == | ||
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ÜKBS 2: Baden-Württemberg/ Sachsen-Anhalt/ Bremen ([mailto:uekbs.2@foodsharing.network uebks.2@foodsharing.network]) | ÜKBS 2: Baden-Württemberg/ Sachsen-Anhalt/ Bremen ([mailto:uekbs.2@foodsharing.network uebks.2@foodsharing.network]) | ||
− | ÜKBS 3: Bayern/ Schleswig-Holstein/ | + | ÜKBS 3: Bayern/ Schleswig-Holstein/ Platzhalter z.B. für Österreich ([mailto:uekbs.3@foodsharing.network uebks.3@foodsharing.network]) |
− | ÜKBS 4: Niedersachsen/ Saarland/ | + | ÜKBS 4: Niedersachsen/ Saarland/ Brandenburg ([mailto:uekbs.4@foodsharing.network uebks.4@foodsharing.network]) |
− | ÜKBS 5: Berlin/ Rheinland-Pfalz/ | + | ÜKBS 5: Berlin/ Rheinland-Pfalz/ Schweiz ([mailto:uekbs.5@foodsharing.network uebks.5@foodsharing.network]) |
− | ÜKBS 6: Hessen/ Hamburg/ | + | ÜKBS 6: Hessen/ Hamburg/ Sachsen ([mailto:uekbs.6@foodsharing.network uebks.6@foodsharing.network]) |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 23:15 Uhr
Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)
Einleitung
Die Überregionalen Konfliktbearbeitungsstellen (nachfolgend ÜKBS genannt) bearbeiten Konflikte, die
- lokal nicht bearbeitet werden können
- mit den dort vorhandenen Gremien (LMG, LS etc.) nicht gelöst wurden
- aufgrund der beteiligten Personen nicht auf lokaler Ebene gelöst werden können (z.B. Befangenheit)
- von vornherein überregional angesiedelt sind (z.B. im Rahmen von überregionalen AGs oder Gremien)
Es geht darüber hinaus um die Überprüfung von gelben und gelb-roten Karten, die noch nicht tilgungsfähig sind, sowie roten Karten (vgl. Wiki).
Die 6 ÜKBS sind als Untergruppen der übergeordneten AG Überregionale Konfliktbearbeitung (nachfolgend AG ÜKB genannt) organisiert. Die übergeordnete AG ÜKB dient sowohl dem Austausch der ÜKBS-Mitglieder untereinander als auch der Beratung der lokalen Ebene durch Mitglieder der AG.
Das Ziel der ÜKBS und der übergeordneten AG ÜKB ist die Befriedung von Konflikten zwischen Einzelnen sowie ganzer Bezirke. Der Grundsatz der ÜKBS ist, dass Konsequenzen nur das letzte Mittel der Wahl sein sollten. (vgl. Wiki-Artikel Regelverletzungen Punkt A Nr. 3 (A): )
Befugnisse der ÜKBS
Die ÜKBS können, sollte keine einvernehmliche Lösung zwischen den Konfliktbeteiligten gefunden werden, Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen sind für alle Konfliktbeteiligten und die Konfliktumgebung (Bezirke, Betriebe, AGs etc.) bindend. Die ÜKBS sind berechtigt, die für die Konfliktlösung/ Fallbearbeitung notwendigen Informationen unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen aus den Bezirken, Betrieben, AGs etc. einzufordern. Die angefragten Stellen sind verpflichtet, den ÜKBS diese Informationen mitzuteilen und umfassend mitzuwirken.
Im Konfliktfall sollten zunächst die lokalen Meldegruppen, Schiedsstellen oder Mediationsteams kontaktiert werden. Sollte es dennoch vorkommen, dass eine ÜKBS ausnahmsweise als erste Instanz einen Konflikt bearbeitet, besteht die Möglichkeit, die Entscheidung dieser ÜKBS per E-Mail an die AG ÜKB zur Überprüfung durch eine andere ÜKBS weiterzuleiten. Dies gewährleistet, dass jede erste Entscheidung hinterfragt werden kann. Die ÜKBS werden jede Anfrage auf Unterstützung oder Hilfe sorgfältig prüfen. Die ÜKBS können Anfragen begründet ablehnen und sind nicht verpflichtet, Fälle zu übernehmen.
Zusammensetzung der ÜKBS
Die Mitglieder der ÜKBS werden von der Community gewählt und nach einem Verteilschlüssel auf die 6 ÜKBS verteilt. Siehe Wahlordnung, Stand November 2024
Liste der ÜKBS mit regionaler Zuständigkeit und Kontakt
Gemäß der untenstehenden Liste müssen sich Foodsavende an die ÜKBS wenden, die für das Bundesland ihres Stammbezirks zuständig ist. Anfragen an die jeweiligen ÜKBS erfolgen über ein Kontaktformular, das ausgefüllt per Email übersendet wird.
Hier geht es zum Kontaktformular: https://ev-cloud.foodsharing.de/s/f9y3KgBE3kzHQqE (Email-Adressen siehe 2. Seite Kontaktformular)
ÜKBS 1: Nordrhein-Westfalen/ Mecklenburg-Vorpommern/ Thüringen (uebks.1@foodsharing.network)
ÜKBS 2: Baden-Württemberg/ Sachsen-Anhalt/ Bremen (uebks.2@foodsharing.network)
ÜKBS 3: Bayern/ Schleswig-Holstein/ Platzhalter z.B. für Österreich (uebks.3@foodsharing.network)
ÜKBS 4: Niedersachsen/ Saarland/ Brandenburg (uebks.4@foodsharing.network)
ÜKBS 5: Berlin/ Rheinland-Pfalz/ Schweiz (uebks.5@foodsharing.network)
ÜKBS 6: Hessen/ Hamburg/ Sachsen (uebks.6@foodsharing.network)
Artikel von: AG Working Group: AG Verhaltensregeln und Meldungen & AG Gewaltenteilung (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 15.01.2025