Wer darf Öffentlichkeitsarbeit machen?: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. September 2014, 14:40 Uhr

Wer darf Öffentlichkeitsarbeit machen?   

Was genau meinen wir mit Öffentlichkeitsarbeit? 

Wenn wir von Öffentlichkeitsarbeit sprechen, dann meinen wir damit die Betreuung von Ständen  bei Messen, Festivals und anderen Veranstaltungen, bei denen foodsharing/lebensmittelretten  repräsentiert wird.  Wir meinen damit nicht die Zusammenarbeit mit den Medien wie TV, Radio etc. 
 
  Teilnehmende, die Öffentlichkeitsarbeit betreiben werden, müssen folgende Kriterien  erfüllen:  ­

  • Briefing gelesen 
  • ­mindestens Foodsaver sein 
  • ­der Situation angemessenes Äußeres und gute Umgangsformen mit Menschen besitzen 
  • ­sicheres Auftreten im Umgang mit Menschen 
  • ­Kommunikationsfähigkeit und gutes sprachliches Ausdrucksvermögen 
  • ­Fähigkeit, Menschen zu begeistern 
  • ­Teamfähigkeit 
  • ­müssen das OK von ihrer/m BotschafterIn haben 
  • ­mindestens 3 Monate dabei sein 
  • ­mindestens 10 Abholungen getätigt haben 
  • ­mindestens 3 Vertrauensbananen haben 


Die ideale Besetzung bei der Öffentlichkeitsarbeit 

Aus Erfahrung wissen wir, dass es Sinn macht, wenn bei der Öffentlichkeitsarbeit immer  mindestens einE BotschafterIn anwesend ist. DieseR kann im Vorfeld nochmal alle offenen  Fragen der Foodsaver klären und steht bei Unklarheiten zur Verfügung. Auch bei entstandenen  interessanten Kontakten kann der/die BotschafterIn direkt an die dafür zuständige Person  weitervermitteln.