Wer darf Öffentlichkeitsarbeit machen?: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wer darf Öffentlichkeitsarbeit machen?''' 
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===Was genau meinen wir mit Öffentlichkeitsarbeit?===
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Was genau meinen wir mit Öffentlichkeitsarbeit? <br />
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Wenn wir von Öffentlichkeitsarbeit sprechen, dann meinen wir damit die Betreuung von Ständen bei Messen, Festivals und anderen Veranstaltungen, bei denen foodsharing repräsentiert wird.
  
Wenn wir von Öffentlichkeitsarbeit sprechen, dann meinen wir damit die Betreuung von Ständen bei Messen, Festivals und anderen Veranstaltungen, bei denen foodsharing repräsentiert wird. 
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Wir meinen damit ''nicht die Pressearbeit'', also die Zusammenarbeit mit den Medien wie TV, Radio etc.
Wir meinen damit nicht die Zusammenarbeit mit den Medien wie TV, Radio etc. 
 
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===Voraussetzungen für Teilnehmende===
 
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Teilnehmende, die Öffentlichkeitsarbeit betreiben werden, müssen folgende Kriterien
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erfüllen:
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­* [[Briefing Öffentlichkeitsarbeit|Briefing]] gelesen
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* ­mindestens seit 3 Monaten Foodsaver sein
* [[Briefing Öffentlichkeitsarbeit|Briefing]] gelesen 
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* ­mindestens 10 Abholungen getätigt haben
* ­mindestens Foodsaver sein 
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* ­mindestens 3 Vertrauensbananen haben
* ­der Situation angemessenes Äußeres und gute Umgangsformen mit Menschen besitzen 
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* ­der Situation angemessenes Äußeres und gute Umgangsformen mit Menschen
* ­sicheres Auftreten im Umgang mit Menschen 
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* ­sicheres Auftreten im Umgang mit Menschen
* ­Kommunikationsfähigkeit und gutes sprachliches Ausdrucksvermögen 
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* ­Kommunikationsfähigkeit und gutes sprachliches Ausdrucksvermögen
* ­Fähigkeit, Menschen zu begeistern 
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* ­Fähigkeit, Menschen zu begeistern
 
* ­Teamfähigkeit 
 
* ­Teamfähigkeit 
* ­müssen das OK von ihrer/m BotschafterIn haben 
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* ­das OK von ihrer/m Botschafter*in
* ­mindestens 3 Monate dabei sein 
 
* ­mindestens 10 Abholungen getätigt haben 
 
* ­mindestens 3 Vertrauensbananen haben 
 
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'''Die ideale Besetzung bei der Öffentlichkeitsarbeit '''<br />
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===Die ideale Besetzung bei der Öffentlichkeitsarbeit===
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Aus Erfahrung wissen wir, dass es Sinn macht, wenn bei der Öffentlichkeitsarbeit immer mindestens ein*e Botschafter*in anwesend ist. Diese*r kann im Vorfeld offene Fragen der Foodsaver klären und steht bei Unklarheiten zur Verfügung. Auch bei entstandenen interessanten Kontakten kann der/die Botschafter*in besser direkt an die dafür zuständige Person weitervermitteln.
  
Aus Erfahrung wissen wir, dass es Sinn macht, wenn bei der Öffentlichkeitsarbeit immer mindestens einE BotschafterIn anwesend ist.
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DieseR kann im Vorfeld nochmal alle offenen Fragen der Foodsaver klären und steht bei Unklarheiten zur Verfügung. 
 
Auch bei entstandenen interessanten Kontakten kann der/die BotschafterIn direkt an die dafür zuständige Person weitervermitteln. 
 

Version vom 25. März 2018, 17:23 Uhr

Was genau meinen wir mit Öffentlichkeitsarbeit?

Wenn wir von Öffentlichkeitsarbeit sprechen, dann meinen wir damit die Betreuung von Ständen bei Messen, Festivals und anderen Veranstaltungen, bei denen foodsharing repräsentiert wird.

Wir meinen damit nicht die Pressearbeit, also die Zusammenarbeit mit den Medien wie TV, Radio etc.  

Voraussetzungen für Teilnehmende

Teilnehmende, die Öffentlichkeitsarbeit betreiben werden, müssen folgende Kriterien erfüllen: ­* Briefing gelesen

  • ­mindestens seit 3 Monaten Foodsaver sein
  • ­mindestens 10 Abholungen getätigt haben
  • ­mindestens 3 Vertrauensbananen haben
  • ­der Situation angemessenes Äußeres und gute Umgangsformen mit Menschen
  • ­sicheres Auftreten im Umgang mit Menschen
  • ­Kommunikationsfähigkeit und gutes sprachliches Ausdrucksvermögen
  • ­Fähigkeit, Menschen zu begeistern
  • ­Teamfähigkeit 
  • ­das OK von ihrer/m Botschafter*in

Die ideale Besetzung bei der Öffentlichkeitsarbeit

Aus Erfahrung wissen wir, dass es Sinn macht, wenn bei der Öffentlichkeitsarbeit immer mindestens ein*e Botschafter*in anwesend ist. Diese*r kann im Vorfeld offene Fragen der Foodsaver klären und steht bei Unklarheiten zur Verfügung. Auch bei entstandenen interessanten Kontakten kann der/die Botschafter*in besser direkt an die dafür zuständige Person weitervermitteln.