Wahlen

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foodsharing soll demokratischer werden. Das bedeutet, dass

  • Botschafter*innen und andere Funktionsträger*innen in den Bezirken von den Foodsavern des Bezirks gewählt werden
  • Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Delegierte entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen
  • Abstimmungen über grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen in den Bezirken oder auf anderen Ebenen sollten ebenfalls auf diesem demokratischen Weg stattfinden.

Auf dieser Seite möchten wir verschiedene Möglichkeiten sammeln, wie Wahlen durchgeführt werden können. Dabei gibt es viele Spielräume, da einige Menschen berechtigte Kritik an "Standard-Wahlen" haben.

Wir freuen uns über deine Beiträge und Erfahrungen! Bitte wende dich mit deinen Ideen und Verbesserungsvorschlägen an die Gruppe Wiki. Sie wird deine Ideen in diesen Artikel einarbeiten.


Generelle Anforderungen für Wahlen

Die folgenden Anforderungen sollten bei allen Wahlen eingehalten werden, ebenso bei Abstimmungen über grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen:

  1. Alle müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen.
    • Alle Foodsaver eines Bezirks oder eines anderen Bereichs, für den eine Wahl oder Abstimmung stattfindet, müssen mit abstimmen können (aktiv) und die Möglichkeit haben, bei Wahlen zu kandidieren (passiv).
    • Wichtig dafür ist vor allem, dass die Ankündigung so rechtzeitig gemacht wird, dass alle von der Wahl/Abstimmung erfahren und sich beteiligen können.
    • Bei Wahlen/Abstimmung auf persönlichen Treffen ist es wichtig, dass der Ort für alle gut erreichbar ist.
    • Bei Wahlen/Entscheidungen, die online stattfinden, sollte ein Weg gefunden werden, um Leute ohne Internetzugang nicht auszuschließen.
  2. Das Ergebnis der Wahl/Abstimmung muss protokolliert, von einem Wahlausschuss oder Zeugen bestätigt und veröffentlicht werden.
  3. Wahlen/Abstimmungen auf persönlichen Treffen müssen geheim durchgeführt werden (schriftlich), wenn irgend jemand das wünscht.
    • Bei Online-Abstimmungen darf die Abstimmung nicht für alle öffentlich sichtbar (z.B. in einem Forum auf der Online-Plattform), wenn irgend jemand damit nicht einverstanden ist.
    • Es ist bei Online-Abstimmungen akzeptabel, wenn ein Wahlausschuss gebildet wird, der sich zur Verschwiegenheit verpflichtet und an den die Stimmen z.B. per PN abgegeben werden.

Durchführung von Wahlen

Wahlen auf persönlichen Treffen

Als Beispiel das Verfahren, das in Hamburg für die Wahl der Delegierten entwickelt worden ist:

  • Die Wahl wird für ein Plenum (Treffen aller Hamburger Foodsaver) angekündigt, und auf der Online-Plattform wird dazu eingeladen.
  • Kandidat*innen: Bis eine Woche vor dem lokalen foodsharing-Treffen/-Plenum können sich Leute zur Wahl stellen oder von anderen vorgeschlagen werden. Bis 3 Tage vor dem Treffen müssen vorgeschlagene Personen ablehnen, wenn sie nicht mit in die Wahl genommen werden wollen.
  • Ablauf: Auf dem Treffen hat jede*r Anwesende zwei Stimm-Zettel und es wird mit diesen geheim abgestimmt. Die zwei Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt und vertreten die Stadt bei dem Delegierten-Treffen.
  • Stimmübertragung: Menschen, die zum Treffen verhindert sind, können bis 24h vorher ihre zwei Stimmen auf eine anwesende Person übertragen und müssen dies im foodsharing-Event auf der Pinnwand (Webseite) posten. Diese Person bekommt dann die zusätzlichen Stimmzettel ausgehändigt und reicht diese mit ein. Die Stimm-Übertragung basiert auf Vertrauen.

Online-Wahlen

Online-Wahlen bringen verschiedene Herausforderungen mit sich, die ihr vorher klären und lösen solltet:

  1. Auf welcher Webseite wird wie abgestimmt?
  2. Wie stellt man sicher, dass
    • alle Foodsaver auch tatsächlich eingeladen sind und abstimmen können (Foodsaver, die sich nicht täglich einloggen; Leute ohne Internet; Zugang zum Wahlort)?
    • nur Foodsaver abstimmen?
    • jede Person nur eine Stimme hat?
    • Für den Fall, dass die Wahl/Abstimmung online zu einem bestimmten zeitpunkt in einem Chatroom stattfindet, gibt es ein Grundsatzurteil vom OLG Hamm, Beschl. v. 27.09.2011 - I-27 W 106/11. Es ist in Teilen auch auf Abstimmungen per PN oder Forum übertragbar.

Tools / Webseiten / Möglichkeiten

  • Systemisches Konsensieren
  • Mehrheitswahl per dudle
  • Stimmabgabe in einem Thread im Forum
  • Bildung eines Wahlausschusses (geeignet sind z.B. Schiedsstelle, Mediationsteam oder Teile davon) und Abstimmung per PN

Entscheidungsformen

Eine Wahl oder Abstimmung kann auf verschiedene Weisen entschieden werden, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Das wichtigste bei allen Entscheidungen ist jedoch eine gute Vorbereitung der Frage (Was wird eigentlich entschieden?) und bei wichtigeren Entscheidungen die Möglichkeit, sich auszutauschen, Wünsche zu äußern etc.

Entscheidungsform 1: Mehrheitsentscheid

Es kann entweder einen einzigen Vorschlag geben, über den mit ja/nein/Enthaltung abgestimmt wird, oder eine Fragestellung, zu der es mehrere Vorschläge gibt, von denen dann einer angenommen wird.

  • Im ersten Fall (nur ein Vorschlag) kann jede*r Beteiligte dafür oder dagegen stimmen - oder sich enthalten. Der Vorschlag ist dann gewählt/angenommen, wenn
  1. mehr als 50% der abgegebenen Stimmen dafür sind
  2. mehr Stimmen dafür als dagegen sind (in dem Fall haben die Enthaltungen keine Bedeutung)
Bei wichtigen Entscheidungen kann eine Prozenthürde eingeführt werden (mindestens 50% Zustimmung, d.h. absolute Mehrheit; 2/3-Mehrheit etc.).
  • Im zweiten Fall (mehrere Vorschläge) kann jede*r Beteiligte für einen der Vorschläge stimmen. Manchmal wird auch eine Entscheidungsform gewählt, bei der man für 2 oder mehr Vorschläge stimmen (d.h. mehrere Stimmen abgeben) kann.
  1. In diesem Falls ist der Vorschlag gewählt/angenommen, der die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).
  2. Man kann zusätzlich festlegen, dass ein Vorschlag nur dann angenommen/gewählt ist, wenn er mehr als 50% der abgegebenen Stimmen (mit oder ohne Enthaltungen) erhält. Kann das kein Vorschlag erzielen, dann wird anschließend eine Stichwahl zwischen den beiden Vorschlägen mit den meisten Stimmen durchgeführt.

Vorteile

  • Das Verfahren ist schnell und effektiv.
  • Das Verfahren ist allen bekannt und leicht verständlich.

Nachteile

  • Minderheiten sind nur bedingt geschützt.
  • Unzufriedenheit mit dem Prozess kann entstehen, da bei einer reinen Mehrheitswahl (ohne etwa 50%-Hürde) 30% Zustimmung für eine Entscheidung reichen können - was aber 70% Ablehnung bedeuten kann.

Entscheidungsform 2: Systemisches Konsensieren

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Anhand der Problem- oder Fragestellung werden Vorschläge erarbeitet. Jede Person bewertet bei der Entscheidung jeden Vorschlag anhand der Frage: "Wieviel Widerstand habe ich dagegen, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird?" Bei einer Skala von 0 bis 10 bedeutet 0: gar keine Widerstände; 10: höchste Widerstände - damit könnte ich nicht leben; dazwischen: nach Gefühl. Es zählt der Vorschlag als entschieden/konsensiert, der insgesamt die wenigsten Widerstandspunkte hat - also die höchste Akzeptanz.

Vorteile

  • Es geht nicht darum, andere zu überzeugen (Dafür-Stimmen sammeln); sondern darum, Widerstände bei anderen abzubauen.
  • Oft schneller und effektiver als Konsens.

Nachteile

  • Bedarf einiger Erklärung, da es ein Umdenken für alle Beteiligten ist
  • Das Verfahren sollte geübt werden vor den ersten wichtigen Entscheidungen.

Konsens

Gemeinsam wird ein Vorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag wird dann entschieden, indem nach Bedenken, Einwänden oder Vetos gefragt wird. Wenn es keine Vetos gibt, zählt ein Vorschlag als entschieden. Ein falsches Vorurteil ist, dass ein Konsens volle Zustimmung benötigt, was nahezu unmöglich ist. Ein Konsens kann bedeuten, dass es Menschen mit (starken) Bedenken gibt - diese aber trotzdem kein Veto äußern (z.B. da ihre Bedenken gehört wurden).

Vorteile

  • DIE Entscheidungsform, die auf alle Rücksicht nimmt.
  • Das Ergebnis wird von allen am ehesten unterstützt.

Nachteile

  • Je nach Moderations-Erfahrung kann viel Zeit benötigt werden (langsam).
  • Blockaden (Nicht-Entscheiden) sind durch Vetos möglich, so dass es zu allen Vorschlägen enorme Ablehnung gibt.

Vorschlag & Vetorecht

Diese Variante eignet sich vor allem für große Gruppen, in denen eine kleine Gruppe viel Vorarbeit leistet, oder bei Personenwahlen für Gruppen, die gegenüber normalen Wahlen große Vorbehalte haben (z.B. wegen Wahl"kampf" und dadurch verlorenen Inhalten; oder weil sie andere nicht für fachkompetent halten). Normalerweise findet diese Form online statt.

Eine kleinere Gruppe (z.B. BIEBs/BOTs) arbeitet einen Vorschlag aus. Dieser wird der gesamten Gruppe als Vorschlag unterbreitet mit der Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch (Veto) einzulegen. Bei größeren Gruppen kann es eine Mindest-Quote an Vetos geben (z.B. mindestens 5% - bei 1000 Beteiligten also 50 Menschen, die ein Veto äußern).

Wichtig ist hierbei, dass tatsächlich auch die Möglichkeit für ein Veto besteht. Das ist nur bei ausreichender Frist möglich und wenn alle tatsächlich auch per E-Mail o.ä. über die Entscheidung benachrichtigt werden. Ferner muss es eine neutrale Stelle (z.B. per Mail) geben, an die ein Veto geheim und vertraulich geäußert werden kann.

Vorteile

  • schnell und in großen Gruppen möglich
  • gute Vorarbeit durch Fachgruppe

Nachteile

  • wenig Einbindung aller und dadurch eine Entscheidung, die ggf. nur von wenigen unterstützt wird
  • großes Risiko, sehr schnell zu sehr undemorkatischen Entscheidungen zu führen (eine Art Oligarchie - eine herrschende Klasse aus einer Kleingruppe)

Kontakt

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