Steuer und Spendenquittungen: Unterschied zwischen den Versionen

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===Was gilt es bei „Gewinnen/ finanziellen Zuwendungen“ zu beachten? Eine kleine Steuerkunde===
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===Was gilt es bei „Gewinnen oder finanziellen Zuwendungen (Spenden)“ zu beachten? Eine kleine Steuerkunde.===
  
 
Liebe Bots/ Foodsaver,
 
Liebe Bots/ Foodsaver,
  
in der Vergangenheit durften wir schon einigen Bezirken unsere Glückwünsche aussprechen, weil sie von unterschiedlichen Stellen für ihr Engagement im Rahmen des Lebensmittel-Rettens gewürdigt wurden. Es freut uns sehr, dass so viele Ortsgruppen ausgezeichnet werden! Diese Zuwendungen sind in den meisten Fällen mit einem Geldwert verbunden, woraus sich bestimmte steuerrechtliche Folgerungen ergeben (1). Dies soll ein kurzer Exkurs sein, wie bei finanziellen Gewinnen oder Zuwendungen verfahren werden kann und was ihr als Begünstigte tun könnt.
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in der Vergangenheit durften wir schon einigen Bezirken unsere Glückwünsche aussprechen, weil sie von unterschiedlichen Stellen für ihr Engagement im Rahmen des Lebensmittel-Rettens gewürdigt wurden. Es freut uns sehr, dass so viele Ortsgruppen ausgezeichnet werden! Diese Zuwendungen sind in den meisten Fällen mit einem Geldwert verbunden, woraus sich bestimmte steuerrechtliche Folgerungen ergeben (1). Dies soll ein kurzer Exkurs sein, wie Spenden/Zuwendungen (bei Geld-Gewinnen genauso) verfahren werden kann und was ihr als Begünstigte tun müsst und könnt.
  
* Wenn die Gewinne einer foodsharing-Gruppe eines Bezirks zugesprochen wird, die kein gemeinnütziger Verein (im juristischen Sinne) ist, dann muss dieser Gewinn bei der Steuer angegeben werden. Ist die Bezirksgruppe ein Nicht eingetragener Verein, dann muss das entsprechend im Kassenbuch verwaltet und bei der Steuer angegeben werden.
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*Wenn die Spende an eine foodsharing-Gruppe eines Bezirks geht, die ''kein gemeinnütziger Verein'' (im juristischen Sinne) ist, dann muss dieser Geldeingang bei der Steuer angegeben werden.
** Der Foodsharing e.v ist gemeinnützig und ist von Steuerabgaben befreit. Hier würde in Absprache mit dem Verein die Möglichkeit bestehen, die Spende zweckgebunden für ein genau definiertes Projekt oder für den Bezirk anzugeben.
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**Ist die Bezirksgruppe ein ''nicht-eingetragener Verein'', dann muss die Spende entsprechend im Kassenbuch verwaltet und bei der Steuer angegeben werden.
** Wird der Gewinn einer Einzelperson zugesprochen, muss diese den Gewinn selbst versteuern, also bei der Steuererklärung mit angeben. Das liegt daran, dass der Gewinn sonst als Einnahme für die Einzelperson zählt und genau wie ein Honorar o.ä. versteuert wird. Kommt man dabei über den Steuerfreibetrag, so findet eine Besteuerung statt.
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**Der foodsharing e.V. ''ist gemeinnützig'' und daher von Steuerabgaben befreit. Wenn die Spende formal an den foodsharing e.V. geht, dann besteht in Absprache zwischen Verein und Bezirk die Möglichkeit, die Spende zweckgebunden für ein genau definiertes Projekt oder für den Bezirk auszugeben.
**Die Einzelperson kann den Betrag an den Foodsharing e.v. spenden. Der Foodsharing e.v ist gemeinnützig und ist von Steuerabgaben befreit.
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* Wird ein Gewinn ''einer Einzelperson'' zugesprochen, dann muss diese den Gewinn selbst versteuern, also bei der Steuererklärung mit angeben. Das liegt daran, dass der Gewinn sonst als Einnahme für die Einzelperson zählt und genau wie ein Honorar o.ä. versteuert wird. Kommt man dabei über den Steuerfreibetrag, so findet eine Besteuerung statt.
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**Die Einzelperson kann den Betrag an den foodsharing e.V. spenden, der von Steuerabgaben befreit ist.
  
'''Fazit''' : Preisgelder müssen in den meisten Fällen versteuert werden! (Ausnahmen bei Preisen, deren Verleihung in erster Linie dazu bestimmt sind, das Lebenswerk des Empfängers zu würdigen oder die Persönlichkeit des Preisträgers zu ehren)(2).
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'''Fazit''': Preisgelder/Gewinne müssen in den meisten Fällen versteuert werden! (Ausnahmen sind Preise, deren Verleihung in erster Linie dazu bestimmt sind, das Lebenswerk des Empfängers zu würdigen oder die Persönlichkeit des Preisträgers zu ehren)(2).
  
Und aus Erfahrung: Sollte sich trotz der steuerrechtlichen Konsequenzen eine Einzelperson aus deinem/eurem Bezirk für einen Preis bewerben, dann achte/t darauf, dass diese Bewerbung in Absprache mit allen geschieht! Und darauf, dass die Person den Gewinn auch tatsächlich für die foodsharing-Gruppe ausgibt! In Einzelfällen ist dies nicht passiert, was enorm negative Auswirkungen für die Außenwirkung von foodsharing hat und gerade ein großes Hindernis für die Kooperation mit einer großen Kette ist (3).
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'''Und aus Erfahrung''': sollte sich trotz der steuerrechtlichen Konsequenzen eine Einzelperson aus eurem Bezirk für einen Preis bewerben, dann achtet darauf, dass diese Bewerbung in Absprache mit allen geschieht! Achtet ebenfalls darauf, dass die Person den Gewinn auch tatsächlich für die foodsharing-Gruppe ausgibt! In Einzelfällen ist dies nicht passiert, was enorm negative Auswirkungen für die Außenwirkung von foodsharing hatte und gerade ein großes Hindernis für die Kooperation mit einer großen Kette ist (3).
  
Bisher wurden die Preisgelder von den Gewinner-Bezirken primär an den Verein gespendet-also an die Bewegung-uns Alle! Das freut uns natürlich besonders und ist eine wichtige Stütze hinsichtlich der Finanzierung von beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit (Printmaterialien) und Rechtsberatungen sowie des alljährlichen foodsharing-Festivals. Einen herzlichen Dank dafür an Euch!
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Bisher wurden die Preisgelder von den Gewinner-Bezirken primär an den Verein gespendet - also an die Bewegung, d.h. an uns alle! Das freut uns natürlich besonders und ist eine wichtige Stütze hinsichtlich der Finanzierung von beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit (Printmaterialien) und Rechtsberatungen sowie des alljährlichen foodsharing-Festivals. Einen herzlichen Dank dafür an Euch!
  
 
Alles Liebe und weiterhin viel Erfolg beim Retten und Teilen unserer lebenswichtigen Ressourcen!
 
Alles Liebe und weiterhin viel Erfolg beim Retten und Teilen unserer lebenswichtigen Ressourcen!

Version vom 2. Oktober 2017, 22:21 Uhr

Was gilt es bei „Gewinnen oder finanziellen Zuwendungen (Spenden)“ zu beachten? Eine kleine Steuerkunde.

Liebe Bots/ Foodsaver,

in der Vergangenheit durften wir schon einigen Bezirken unsere Glückwünsche aussprechen, weil sie von unterschiedlichen Stellen für ihr Engagement im Rahmen des Lebensmittel-Rettens gewürdigt wurden. Es freut uns sehr, dass so viele Ortsgruppen ausgezeichnet werden! Diese Zuwendungen sind in den meisten Fällen mit einem Geldwert verbunden, woraus sich bestimmte steuerrechtliche Folgerungen ergeben (1). Dies soll ein kurzer Exkurs sein, wie Spenden/Zuwendungen (bei Geld-Gewinnen genauso) verfahren werden kann und was ihr als Begünstigte tun müsst und könnt.

  • Wenn die Spende an eine foodsharing-Gruppe eines Bezirks geht, die kein gemeinnütziger Verein (im juristischen Sinne) ist, dann muss dieser Geldeingang bei der Steuer angegeben werden.
    • Ist die Bezirksgruppe ein nicht-eingetragener Verein, dann muss die Spende entsprechend im Kassenbuch verwaltet und bei der Steuer angegeben werden.
    • Der foodsharing e.V. ist gemeinnützig und daher von Steuerabgaben befreit. Wenn die Spende formal an den foodsharing e.V. geht, dann besteht in Absprache zwischen Verein und Bezirk die Möglichkeit, die Spende zweckgebunden für ein genau definiertes Projekt oder für den Bezirk auszugeben.
  • Wird ein Gewinn einer Einzelperson zugesprochen, dann muss diese den Gewinn selbst versteuern, also bei der Steuererklärung mit angeben. Das liegt daran, dass der Gewinn sonst als Einnahme für die Einzelperson zählt und genau wie ein Honorar o.ä. versteuert wird. Kommt man dabei über den Steuerfreibetrag, so findet eine Besteuerung statt.
    • Die Einzelperson kann den Betrag an den foodsharing e.V. spenden, der von Steuerabgaben befreit ist.

Fazit: Preisgelder/Gewinne müssen in den meisten Fällen versteuert werden! (Ausnahmen sind Preise, deren Verleihung in erster Linie dazu bestimmt sind, das Lebenswerk des Empfängers zu würdigen oder die Persönlichkeit des Preisträgers zu ehren)(2).

Und aus Erfahrung: sollte sich trotz der steuerrechtlichen Konsequenzen eine Einzelperson aus eurem Bezirk für einen Preis bewerben, dann achtet darauf, dass diese Bewerbung in Absprache mit allen geschieht! Achtet ebenfalls darauf, dass die Person den Gewinn auch tatsächlich für die foodsharing-Gruppe ausgibt! In Einzelfällen ist dies nicht passiert, was enorm negative Auswirkungen für die Außenwirkung von foodsharing hatte und gerade ein großes Hindernis für die Kooperation mit einer großen Kette ist (3).

Bisher wurden die Preisgelder von den Gewinner-Bezirken primär an den Verein gespendet - also an die Bewegung, d.h. an uns alle! Das freut uns natürlich besonders und ist eine wichtige Stütze hinsichtlich der Finanzierung von beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit (Printmaterialien) und Rechtsberatungen sowie des alljährlichen foodsharing-Festivals. Einen herzlichen Dank dafür an Euch!

Alles Liebe und weiterhin viel Erfolg beim Retten und Teilen unserer lebenswichtigen Ressourcen!

Euer foodsharing-Vorstand

Einzelnachweise

1) http://www.steuertipps.de/lexikon/p/preisgelder&sa=D&ust=1493379987669000&usg=AFQjCNH0BTgOazUP-DaqEY6Ki8lohpg2tg 2) http://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/pressedetails/items/steuerfreie-gewinne-und-preisgelder-spielt-der-fiskus-mit.html&sa=D&ust=1493379987676000&usg=AFQjCNGI2h2LZz3HCH3AnG1fV84FhZMjGg 3) http://www.lebensmittelretten.de/?page%3Dbezirk%26bid%3D332%26sub%3Dforum%26tid%3D9635%26pid%3D212199%23post212199&sa=D&ust=1493379987674000&usg=AFQjCNGJqta3Qk34AwsxskR1ma0BkDIYiw