Satzung und Verein - FAQ

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In diesem Wiki-Artikel sammeln wir eure Fragen zur Mustersatzung und zu den Folgen für foodsharing-Bezirksvereine. Die Antworten stammen von der Vereins-AG (verein@lebensmittelretten.de) und sind jeweils von 2 Mitgliedern gemeinsam verfasst worden.

Fragen zum Thema "Mitglieder"

Nicht-Vereinsmitglieder, Foodsaver*innen aus anderen Bezirken

Können Nicht-Vereinsmitglieder abholen? Müssen Foodsaver*innen aus anderen Bezirken Gastmitglied sein?
Jeder Bezirk kann das für sich entscheiden. Aber es ist möglicherweise nicht klug, Abholungen ohne (Gast-) Mitgliedschaft zuzulassen. Denn wenn ein*e Foodsaver*in nicht Mitglied des Vereins ist, kann der Verein für ihn/sie keine Haftpflichtversicherung abschließen. Er/Sie ist dann auf eigene Gefahr unterwegs, d.h. er/sie haftet für weitergegebene Lebensmittel, für im Betrieb verursachte Schäden, ist für eigene Unfälle nicht versichert.
Es besteht eine große Gefahr, dass die private Haftpflichtversicherung in so einem Fall nicht zahlt, weil sie argumentiert, dass die Aktivität ja für einen Verein geschehen ist.
Die Mitgliedschaft in einem Verein im anderen Bezirk reicht vermutlich nicht aus, weil dessen Haftpflichtversicherung eventuell nur für Kooperationen haftet, die der andere Verein geschlossen hat - also nur im anderen Bezirk. (Da kann sich unser Erkenntnisstand aber auch noch ändern.)

Mehrfach-Mitgliedschaften

Kann man unbegrenzt in verschiedenen foodsharing-Bezirksvereinen ordentliches Mitglied sein?
Nein. Man darf nur in einem einzigen Bezirk ordentliches Mitglied sein, in allen anderen Gastmitglied.
Es gibt aber nur 2 Unterschiede: Erstens sind Gastmitglieder nicht stimmberechtigt. Zweitens werden alle Foodsaver*innen in ihrem Stammbezirk verwaltet (d.h. wo sie ordentliches Mitglied sind, falls es dort einen Verein gibt).
Das soll erstens dazu dienen, dass einzelne Foodsaver*innen nicht gezielt Einfluss bekommen können, indem sie in mehreren Vereinen wahlberechtigt und wählbar sind. Zweitens vereinfacht es vieles, wenn es einen eindeutigen Bezirk gibt, der für jemanden zuständig ist.

Gastmitglieder

Wie stelle ich fest ob das Gastmitglied in einem anderen Bezirk wirklich ordentliches Mitglied und versichert ist?
Muss man Gastmitglieder am Ende des Befristungszeitraums entfernen?
Zuerst - vermutlich wird eine Versicherung im einen Bezirk eventuell nicht für den anderen gelten. Vorsichtshalber sollten wir im Moment Gastmitglieder im eigenen Bezirk nochmal mitversichern. (Da kann sich unser Erkenntnisstand aber auch noch ändern.)
Gastmitglied kann werden, wer woanders ordentliches Mitglied ist. Das braucht man nicht prüfen. Das wird auf dem Aufnahmeantrag abgefragt. Macht jemand falsche Angaben, dann ist der Aufnahmeantrag unwirksam. Die Person ist dann gar nicht Mitglied, folglich nicht über den Verein versichert. Das ist dann das Problem dieser Person. Es könnte sogar gewisse strafbare Tatbestände erfüllen.
Die Befristung: auf dem Aufnahmeantrag kann eingetragen werden, ob die Gastmitgliedschaft befristet sein soll oder nicht. Wenn befristet, dann ist die Person nach einem Jahr automatisch nicht mehr Mitglied, außer wenn sie einen neuen Aufnahmeantrag stellt. Wenn nicht befristet, dann bleibt die Person einfach Mitglied.
Die Möglichkeit zur Befristung soll keine Pflicht für den Verein erzeugen, sondern eine Chance sein, Mitglieder aus der Liste zu streichen, die nur für kurze Zeit im Bezirk waren.

Fragen zum Thema "Vereins-Orga"

Vorstand ohne BOT-Rechte, Bezirke ohne BOTs

Wie soll ein Vorstand arbeiten, ohne BOT-Rechte zu haben?
Die Funktion des BOT auf der Plattform ist darauf ausgerichtet, dass man alle Aufgaben durchführen kann, die für die Organisation des Abholbetriebs erforderlich sind (Betriebe, Abholungen, Einführungsabholungen, Verifizierungen, Verstoßmeldungen).
Die Aufgaben des Vorstands dagegen sind die Mitgliederverwaltung und Aktivitäten nach außen aus foodsharing hinaus (Öffentlichkeitsarbeit, Verein vertreten, externe Kontakte pflegen). Da wird es vermutlich eher selten Überschneidungen geben.
Aber natürlich wäre es schön, wenn Vorstandsmitglieder und BOTs auch gut zusammenarbeiten.

Und was machen Bezirke ohne Botschafter*innen?
Falls es in einem Bezirk keine BOTs gibt, dann wird es bestimmte Personen geben, welche Aufgaben rund um den Abholbetrieb übernehmen und dafür BOT-Rechte benötigen. Der Bezirk sollte diese dann benennen (an das BotschafterInnen-Begrüßungsteam), so dass sie die BOT-Rechte erhalten.
Es ist nicht so gemeint (und war es nie), dass eine einzelne Person mit BOT-Rechten *alle* organisatorischen Aufgaben übernimmt. Personen, die einzelne Aufgaben übernehmen, für die sie BOT-Rechte brauchen, bekommen diese dann auch. Aber die genaue Aufteilung, wer wofür zuständig ist und sich worum kümmert (und worum nicht), wird im Bezirk festgelegt.

Der Vorstand und die bisherigen Strukturen

Wie fügt man den Vorstand am besten in die bestehenden Strukturen mit ein?
Die Vereinsstruktur kann relativ unabhängig vom alltäglichen Lebensmittelretten genutzt werden. Sie ist dann hauptsächlich als rechtliche Basis für eine Haftpflichtversicherung zu sehen und macht es dem Bezirk möglich, als rechtliche Person aufzutreten (z.B. einen Raum anzumieten oder Spenden anzunehmen).
Zur konkreten Rolle des Vorstands: In einem Verein kümmert sich der Vorstand um alles, was *nicht* mit dem Abholbetrieb zu tun hat: Aufnahme (und ggf. Austritt oder Ausschluss), Mitgliederversammlungen, darüber hinaus noch weitere Aufgaben wie Finanzen, Vertretung des Vereins nach außen (Behörden, Organisationen, Spender*innen, Interessierte, …).
Jeder Verein kann und wird aber auch im Detail eigene Aufgabenverteilungen finden; sie können z.B. in einer Geschäftsordnung festgeschrieben werden.

Finanzierung ohne Beiträge

Wie soll man ohne Beitragspflicht die Kosten des Vereins, z.B. die Versicherung, bezahlen?.
Den meisten Leuten, die bei foodsharing mitmachen, wird klar sein, dass ein Verein nicht ohne etwas Budget existieren kann. Viele von denen, die es sich leisten kann, werden sicherlich gerne etwas Geld beitragen. Aber wer es sich nicht leisten kann, soll auf keinen Fall in den Druck oder Zwang geraten, das zu tun.
Auf dem Aufnahmeantrag gibt es einen Abschnitt, wo jeder/jede eintragen kann, wieviel er/sie jährlich spenden möchte.

Mitgliederverwaltung

Warum 3 Monate Kündigungsfrist? Und warum zum Ende des Jahres?
Die 3 Monate sind lediglich ein Vorschlag. Ihr könnt sie so anpassen, wie es für euch praktisch ist. Die Kündigungsfrist sollte so lange sein, dass der Vorstand genug Zeit hat, die Kündigung umzusetzen (aus Mitglieder-Liste streichen, ggf. von der Bankeinzugsliste streichen, ggf. neue Mitglieder-Zahl an Versicherung melden, ggf. Foodsaver*in aus Betrieben und Bezirk entfernen, ...).
Es ist oft praktisch, die Umsetzung zum Ablauf des Kalenderjahres zu machen, weil z.B. die Versicherung die Beiträge vermutlich Anfang Januar abbuchen wird.

Fragen zum Thema "Abholbetrieb"

Vereine und Betriebsketten

Kann der Verein als unabhängige Organisation (§1 Ziffer 2 Absatz 2 der Satzung) dann auch unabhängig Betriebsketten ansprechen?
Der Verein kann im Prinzip ansprechen, wen er will. Aber bei Betriebsketten ist es so, dass *die Betriebe vor Ort* keine Kooperationen schließen dürfen (abgesehen von bestimmten Ausnahmen), sondern nur deren Konzernzentralen. Es bringt also nichts, sie anzusprechen - außer Ärger für foodsharing mit der Konzernzentrale!
Die vorherige Anfrage an das Betriebskettenteam macht daher weiterhin Sinn, um als foodsharing insgesamt die Konzernzentralen ansprechen zu können - und um herauszufinden, welche Ausnahmen es gibt.

Formalien mit den Betrieben

Müssen mit dem Verein immer Kooperationsverträge geschlossen werden? Sind diese verpflichtend?
Bisher gab es schriftliche Verträge lediglich mit Betriebsketten (vom foodsharing e.V.), bei lokal geschlossenen Kooperationen dagegen nur mündliche Absprachen. Letztere sind nach BGB ebenfalls Verträge, aber es ist dann nirgends schriftlich dokumentiert, was eigentlich genau abgesprochen wurde.
Ein schriftlicher Kooperationsvertrag schafft klare (rechtliche) Verhältnisse und schützt sowohl den Betrieb als auch den Verein gegen wechselseitige Ansprüche und Forderungen. Eingetragene Vereine sind "juristische Person" nach BGB und damit auch für alle Aktivitäten bei Abholungen haftbar sind (nicht in jedem Fall bei der Weitergabe).
Kooperationsverträge sind also nicht verpflichtend, aber für eingetragene Bezirksvereine dringend empfohlen.
Bei Bezirken ohne e.V. ist die Antwort schwierig. Sind sie "juristische Personen"? Wer würde einen Kooperationsvertrag abschließen? Wer holt rechtlich gesehen die Lebensmittel ab (Initiative? Bezirk? Botschafter*in? Abholer*in?).

Sind Bescheinigungen für die Betriebe über Lebensmittelzuwendungen verpflichtend auszufüllen?
Diese Formulare können den Betrieben bei ihrer Steuererklärung nutzen. Ob die einzelnen Betriebe sie verwenden wollen, liegt in deren Entscheidung; rechtlich verpflichtend ist es nicht. Wenn ein Betrieb die Formulare haben möchte, sollten wir sie ihm natürlich nicht verwehren.

Fragen zum Thema "Überregionales"

Bezirke ohne Verein

Muss jeder Bezirk einen Verein gründen? Was, wenn nicht?
Nein, es wird nicht verpflichtend sein, dass ein Bezirk einen Verein gründet. Der Verein ist nur eine mögliche Lösung für eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Problemen, die aufgetaucht sind, z.B. Haftung von Foodsaver*innen gegenüber Empfänger*innen von Lebensmitteln oder Betrieben, interne Auseinandersetzungen zwischen Foodsaver*innen und/oder Botschafter*innen usw.
Ein Bezirk kann sich auch für eine andere Rechtsform entscheiden. Es liegt allerdings bisher kein Konzept dafür vor, in einer anderen Rechtsform die rechtlichen und organisatorischen Probleme besser zu lösen als bisher. Auch die bisherige Form ist denkbar, wenn ein Bezirk sich damit wohlfühlt.
Es gibt einen Gerichtsentscheid (der aus Duisburg), der sagt, dass jeder foodsharing-Bezirk automatisch ein nicht-eingetragener Verein ist. Ob dies rechtlich haltbar ist, das ist nicht ganz klar. Aber es könnte durchaus sein. Das würde dann zusätzliche Probleme aufwerfen (siehe dazu das Handbuch zur Vereinsgründung).

Bundesweiter Großverein?

Warum gründen wir keinen gemeinsamen Verein für ganz Deutschland (oder darüber hinaus)?
foodsharing hat zwar einige gemeinsame Grundsätze, nach denen wir arbeiten. Lokales Handeln, demokratisches Miteinander und Selbstverwaltung vor Ort gehören aber zu den wichtigsten davon. foodsharing findet vor allem lokal und regional statt.
In einem gemeinsamen Verein müssten sehr viele Entscheidungen auf oberster Ebene getroffen werden, die kaum den unterschiedlichen Wünschen und Vorstellungen in den Bezirken gerecht werden könnten. Außerdem würde das einen sehr hohen Verwaltungsaufwand bedeuten, der ehrenamtlich nicht zu stemmen wäre (z.B. eine Mitgliederversammlung zu organisieren).
Es kann aber durchaus sinnvoll sein, einen regionalen Verein für mehrere Bezirke zu gründen, die nah beieinander liegen und eng zusammenarbeiten.

Frist für Vereinsgründung?

Gibt es eine zeitliche Vorgabe oder Empfehlung seitens foodsharing e.V., bis wann die Vereinsgründung abgeschlossen sein soll?

Nein, die gibt es nicht. Es ist nicht verpflichtend, überhaupt einen Bezirksverein zu gründen. Jeder Bezirk kann sich jederzeit in der Zukunft dafür oder dagegen entscheiden.

Gründung Bundesverband

Zu welchem Zeitpunkt ist der Wechsel des foodsharing e.V. zum Bundesverband geplant?

Der Bundesverband soll als gemeinsames Dach von den foodsharing-Bezirken entwickelt und gegründet werden. Im Moment sind aber sehr viele Bezirke noch mit Umstrukturierung und Neuorganisierung beschäftigt. Sobald genügend Vereine zur Gründung eines Dachverband entstanden sind, soll dieser "aus der Taufe gehoben werden". (Genügend - ein repräsentativer Teil der Community sollte unter den Gründungsvereinen vertreten sein.)
Wir schätzen, dass ca. im Frühjahr 2019 allmählich damit begonnen werden kann, das Konzept des Bundesverbands zu entwickeln.

foodsharing-Lizenz

Was bedeutet es, dass der foodsharing e.V. (später Bundesverband) Lizenzgeber für Bezirksvereine sein soll?

Damit ist gemeint, dass der foodsharing e.V. der Inhaber der Wort-Bild Marke foodsharing ist. Um diese Wort-Bild-Marke vor unrechtmäßiger Nutzung zu schützen, wird diese nur an Vereine oder anders organisierte Bezirke vergeben, die sich an die Lizenzvereinbarung halten.