Satzung - Alternativen

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In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung.

Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.

§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft

Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft

Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:

Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Ziffer 3: Ordentliche Kündigung

Hier können Gründe ergänzt werden, die insbesondere (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:

Gründe für die Kündigung können insbesondere sein, wenn ein Mitglied
- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt
- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert
- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])

§6 Ausschluss aus dem Verein

Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)

Die Formulierung

z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden

kann ersetzt werden durch

oder Spenden anzunehmen für gerettete Lebensmittel

Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.

Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)

Hier kann ergänzt werden, was "Ruhen der Mitgliedschaft" bedeutet, z.B.:

Während des Ruhens der Mitgliedschaft
- ist es dem Mitglied untersagt, an Mitgliederversammlungen und Abstimmungen im Umlaufverfahren teilzunehmen
- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer
- ist es dem Mitglied untersagt, sich an der Rettung oder Weiterverteilung von Lebensmitteln, auch als Tragehilfe, zu beteiligen
- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten als Vertreter*in des Vereins aufzutreten
- erhält das Mitglied keine Schreiben des Vereins, die sich an alle Mitglieder richten
- Sofern das Mitglied lizensierte Foodsaver*in ist, gilt eine Suspendierung der Lizensierung gemäß GO für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft
Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.
Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.

§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse

Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge

Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.

Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.

Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!

§9 Mitgliederversammlung

Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)

Um Dringlichketsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.

Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.
Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.

Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit

Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.

Ziffer 5 - Versammlungsleitung

Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:

Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.

Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet (Warum??):

Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.

Ziffer 6 - geheime Abstimmungen

Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei "normalen" Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort "Abstimmung" an jeder Stelle streichen.

Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen

Wenn ihr nicht möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, streicht einfach den letzten (dritten) Satz.

Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen

Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:

a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliedsversammlung aufgehoben werden.
b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliedsversammlung aufgehoben werden.

Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.


Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder

Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.

Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist (mindestens 3 Wochen), innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.

Ziffer 10 - Kooption (Alternative)

Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:

Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.

Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)

Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt (vgl. hier). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.

11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§12 Vorstand

Ziffer 2 - Größe des Vorstands

Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.

Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus "dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen)." (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand "um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand)." Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. (Satzung s.u. Achtung: Der Begriff "Beisitzer" kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))

Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung

Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.

Ziffer 4 - Wahl des Vorstands

Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht.

Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit

Ein Alternativ-Beispiel: ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Ziffer 12 - Geschäftsordnung

Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt (vgl. hier). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.

12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

oder

12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.

§12a Botschafter*innen

Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)

Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine Erklärungspräsentation.) Für Rückfragen: Mannheim kontaktieren.

Aufgaben der Botschafter*innen

In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.

Mitglieder im Vorstand?

Wenn ihr die Ämter "Botschafter*in" und "Vorstand" komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort "sollen" drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von "dürfen" reden.

Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.

Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?

§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen

Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband (Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu (Datei:ReWiG-Allgäu GO 2014.pdf)

Ziffer 3 - Zweckänderungen

Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, bedarf es der Zustimmung aller Vereinsmitglieder: Das heißt, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten. Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr das "(...) ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder (...) zulässig" durch eine Prozentzahl ersetzen (z.B. Zustimmung von 80% der Mitglieder). Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.

Ziffer 4 - Formale Gründe

Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.

§17 Auflösung

Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung

Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.

Alternativvorschläge: Folgendes streichen:

Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.

Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel!

Ziffer 2 - Liquidation

Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt "(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt." könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: "(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt"

Beispiele von Satzungen verschiedener Orte

foodsharing e.V.

zur Satzung: Datei:Satzung foodsharing e.V. 2016-12-04.pdf (vom 4.12.2016)

Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.