Satzung

Aus foodsharing Wiki
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Einen Entwurf der Mustersatzung für Ortsvereine (Version 3.0) findest Du in folgendem PDF (LINK) und in diesem .odt-Dokument (LINK). Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Broich (Namentlich erwähnen??) erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.

Im Dokument sind bereits einige Kommentare eingefügt, die Paragraphen erklären. Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für euch passendste Satzung entwickeln.

Darüber hinaus findet ihr ergänzend zu den Erklärungen direkt in der Satzung auch hier Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der Vereins-AG eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in diesem Wiki-Artikel sammeln.

Besonderheiten

Großstädte / große Ortsgruppen

In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Satzung großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird.

Online-Versammlungen

Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.

Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming

Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache. Ab 1:35 bis 9:42 Min)

Präambel

Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!

§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr

Ziffer 1

Für ein gemeinsames Erscheinungsbild sollen alle Ortsvereine "foodsharing Stadtname e.V." heißen.

Ziffer 2

Den letzten Absatz ("Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)") könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.

§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der Abgabenordnung §52 zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.

Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3)

§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft

Unser Ziel ist es, zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen. In jedem Fall muss der Verein der Aufnahme jedoch zustimmen.

Ziffer 1

Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.

§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse

Ziffer 1: Alternative (Link)

§8 Vereinsorgane

Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu §13 Schiedsstelle

§9 Mitgliederversammlung

Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen (Link)

Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten

Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand (Kooption) statt:

Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .

zur Alternative.

§12 Vorstand

Ziffer 1

Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.

Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.

Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand

Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc. zur Alternative.

Ziffer 5

Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.

§12a Botschafter*innen

Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.

Der geschäftsführende Vorstand muss im Vereinsregister eingetragen sein. Dies kostet bei jeder Eintragung und jedem Wechsel Geld: Deswegen empfehlen wir, den geschäftsführenden Vorstand nur mit Mitgliedern zu besetzen, die langfristig in einer Stadt sind. Da wir unter Botschafter*innen häufige Wechsel erleben, halten wir es für sinnvoll, diese in den erweiterten Vorstand aufzunehmen - und nur in den geschäftsführenden Vorstand, wenn sie langfristig am Ort bleiben.

§13 Schiedsstelle

In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass der bundesweite Vorstand (und früher das Orgateam) bei lokalen Konflikten um Hilfe gebeten wird. Normalerweise schlichten (kompetente) Botschafter*innen Konflikte unter Foodsaver*innen und Betriebsverantwortlichen selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Deswegen braucht es neutrale Personen, die keine Vereinsämter besetzen, in einer Schlichtungsstelle. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale Schlichtungsstelle braucht.

§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung

Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr geldfrei (bis auf Notarskosten) arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)