Parallelorganisationen: Unterschied zwischen den Versionen

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Organisationen, Initiativen oder Gruppen, die eines dieser Kriterien erfüllen, stehen foodsharing unvereinbar gegenüber. Eine Doppelmitgliedschaft ist kritisch zu sehen und kann zu einem Ausschluss aus foodsharing führen.
 
Organisationen, Initiativen oder Gruppen, die eines dieser Kriterien erfüllen, stehen foodsharing unvereinbar gegenüber. Eine Doppelmitgliedschaft ist kritisch zu sehen und kann zu einem Ausschluss aus foodsharing führen.
 
 
Es werden zudem die Bedarfe eruiert, da sich abzeichnet, das grundsätzlich Bedarf besteht, dass es eine Regel wird. Diesbezüglich, auch in Absprache mit der AG VuM, melde ich mich dann bei Zeiten nochmal.
 
 
  
 
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Aktuelle Version vom 28. Januar 2021, 12:05 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)

Präambel:

foodsharing begrüßt jedes Engagement zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung. Gruppen, Initiativen oder Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind, sollten, sofern möglich, unterstützt werden und Kooperationen angestrebt werden, um gemeinsam dem Ziel, Lebensmittelverschwendung zu beenden, einen Schritt näher zu kommen.

Ausnahmen

Ausnahmen bilden Gruppen, Initiativen oder Organisationen, die

a) rassistische, antisemitische, sexistische oder sonstige menschenverachtende Positionen vertreten.

b) sich als foodsharing ausgeben oder dieser Bezeichnung nahe Begriffe verwenden, mit dem Ziel, die Bekanntheit von foodsharing für eigene Zwecke zu nutzen.

c) foodsharing gezielt in ein schlechtes Licht rücken, im Sinne der Rufschädigung, mit dem Ziel Kooperationen für ihre Zwecke zu gewinnen. Dies kann sich unter anderem äußern in Form von Aussagen, dass foodsharing nicht weiter abholt, dass die Haftungserklärung von foodsharing unzureichend ist oder durch Verunglimpfung der Handlungsweisen oder Konzeption von foodsharing.

d) laufende Kooperationen von foodsharing durch interne Informationen abgeworben werden. Dies kann sich unter anderem äußern dadurch, dass kommuniziert wird, die Betriebe würden nicht mehr kooperieren wollen, aber die neue Organisation weiterhin abholt, mitunter die Betriebe sogar im Glauben lässt, es wäre foodsharing, die abholen würden.

e) foodsaver gezielt im öffentlichen oder privaten Bereich einzuschüchtern versuchen, um sie dadurch von Verantwortungsübernahme bei foodsharing abzubringen, mit der Absicht sich daraus einen Vorteil zu verschaffen.

f) persönliche Gewinnerzielungsabsichten haben, in dem Sinne, dass sie sich nicht an dem Allgemeinwohl, der Solidarität oder der Gemeinschaft orientieren, sondern in ihrer Konsequenz die persönliche Bereicherung erzielen.

Zudem dürfen grundsätzlich keine internen Informationen weitergegeben werden, da dies gegen die erforderliche Verschwiegenheitspflicht verstößt.

Organisationen, Initiativen oder Gruppen, die eines dieser Kriterien erfüllen, stehen foodsharing unvereinbar gegenüber. Eine Doppelmitgliedschaft ist kritisch zu sehen und kann zu einem Ausschluss aus foodsharing führen.


Artikel von:   [Parallelorganisationen]   (Parallelorganisationen)
Letzte Überarbeitung am 28.01.2021