Lieferschein: Unterschied zwischen den Versionen

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Von manchen Betrieben werden wir aufgefordert, Lieferscheine auszufüllen. Dies wird insbesondere von einigen Kooperationspartnern erwartet. Um der Rückverfolgbarkeit gerecht zu werden ohne Arbeitsabläufe zu behindern, erarbeitete der foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit dem BMEL einen bundeseinheitlichen Lieferschein mit vereinfachtem Dokumentationsverfahren. Dieser kann von allen foodsharing-Gruppen in Deutschland genutzt werden. In der Schweiz und Österreich müssen aufgrund anderer Rechtslagen ggf. eigene Regelungen mit dortigen Behörden oder Ministerien ausgearbeitet werden.
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Von manchen Betrieben werden wir aufgefordert, Lieferscheine auszufüllen. Dies wird insbesondere von einigen Kooperationspartnern erwartet. Um der Rückverfolgbarkeit gerecht zu werden ohne Arbeitsabläufe zu behindern, erarbeitete der foodsharing e.V. einen bundeseinheitlichen Lieferschein mit vereinfachtem Dokumentationsverfahren. Dieser kann von allen foodsharing-Gruppen in Deutschland genutzt werden. In der Schweiz und Österreich müssen aufgrund anderer Rechtslagen ggf. eigene Regelungen mit dortigen Behörden oder Ministerien ausgearbeitet werden.
  
 
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Version vom 23. Mai 2019, 01:43 Uhr

(noch in Arbeit)

Von manchen Betrieben werden wir aufgefordert, Lieferscheine auszufüllen. Dies wird insbesondere von einigen Kooperationspartnern erwartet. Um der Rückverfolgbarkeit gerecht zu werden ohne Arbeitsabläufe zu behindern, erarbeitete der foodsharing e.V. einen bundeseinheitlichen Lieferschein mit vereinfachtem Dokumentationsverfahren. Dieser kann von allen foodsharing-Gruppen in Deutschland genutzt werden. In der Schweiz und Österreich müssen aufgrund anderer Rechtslagen ggf. eigene Regelungen mit dortigen Behörden oder Ministerien ausgearbeitet werden.

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Anleitung (in Arbeit)

Einheitlicher Lieferschein (D)