Foodsharing ab 18: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Nutzung der foodsharing-Plattform ist leider nur für Menschen möglich, die mindestens 18 Jahre alt sind.
  
Natürlich freuen wir uns sehr, wenn auch jüngere Menschen sich schon an foodsharing beteiligen. Sie können außerhalb der Plattform weiterhin aktiv bleiben, z.B. bei Infoständen und Infoveranstaltungen unterstützen, bei Schnippelpartys mitmachen oder Fair-Teiler betreuen.
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Natürlich freuen wir uns sehr, wenn auch jüngere Menschen sich schon an foodsharing beteiligen. Sie können außerhalb der Plattform weiterhin aktiv bleiben, z.B. bei Infoständen und Infoveranstaltungen unterstützen, bei Schnippelpartys mitmachen oder [[Fairteiler_und_Abgabestellen|Fairteiler]] betreuen.
  
 
Nur eine Anmeldung auf foodsharing.de ist für sie nicht möglich. Dafür gibt es mehrere, vorwiegend juristische Gründe.
 
Nur eine Anmeldung auf foodsharing.de ist für sie nicht möglich. Dafür gibt es mehrere, vorwiegend juristische Gründe.
  
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===Warum kann die foodsharing-Plattform erst ab 18 Jahren genutzt werden?===
  
 
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===Wird es immer so bleiben? Was ist mit der Jugendarbeit?===
 
===Wird es immer so bleiben? Was ist mit der Jugendarbeit?===
Es wäre natürlich schön, wenn sich eine Arbeitsgruppe findet, die sich mit der Thematik beschäftigt. Wenn ihr Interesse habt, eine solche AG zu gründen, dann meldet euch bitte bei der AG "AGs anlegen ([mailto:ags.bezirke@lebensmittelretten.de ags.bezirke@lebensmittelretten.de}). Si können für euch eine überregionale AG auf foodsharing.de anlegen. Das wäre super!
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Es wäre natürlich schön, wenn sich eine Arbeitsgruppe findet, die sich mit der Thematik beschäftigt. Wenn ihr Interesse habt, eine solche AG zu gründen, dann meldet euch bitte bei der AG "AGs anlegen" ([mailto:ags.bezirke@foodsharing.network ags.bezirke@foodsharing.network]). Sie können für euch eine überregionale AG auf foodsharing.de anlegen. Das wäre super!
  
 
Natürlich könnt ihr weiter in euren Bezirken mit Jugendlichen arbeiten, soweit es der gesetzliche Rahmen erlaubt. Nur auf der Plattform können sie sich nicht anmelden.
 
Natürlich könnt ihr weiter in euren Bezirken mit Jugendlichen arbeiten, soweit es der gesetzliche Rahmen erlaubt. Nur auf der Plattform können sie sich nicht anmelden.
  
 
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''Artikel von'': &nbsp; [[Foodsharing_e.V._und_dessen_Vorstand|Vorstand foodsharing e.V.]] &nbsp; (''[mailto:vorstand@foodsharing.network Kontakt]'')

Version vom 17. Juni 2020, 14:37 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)

Die Nutzung der foodsharing-Plattform ist leider nur für Menschen möglich, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Natürlich freuen wir uns sehr, wenn auch jüngere Menschen sich schon an foodsharing beteiligen. Sie können außerhalb der Plattform weiterhin aktiv bleiben, z.B. bei Infoständen und Infoveranstaltungen unterstützen, bei Schnippelpartys mitmachen oder Fairteiler betreuen.

Nur eine Anmeldung auf foodsharing.de ist für sie nicht möglich. Dafür gibt es mehrere, vorwiegend juristische Gründe.

Warum kann die foodsharing-Plattform erst ab 18 Jahren genutzt werden?

1.) Die Altersgrenze aus Sicht des Datenschutzes
Hinsichtlich des Datenschutzes liegt die entscheidende Altersgrenze bei 16 Jahren. Erst ab dem 16. Lebensjahr dürfen Minderjährige eigenständig in die Datenschutzerklärung einwilligen. Unter 16 Jahren benötigt der Seitenbetreiber die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Bestehende Einwilligungen sind ungültig und müssten neu eingeholt werden.
Aus Datenschutzsicht wäre die Untergrenze also auf 16 Jahre festzulegen.

2.) Die Altersgrenze aus Sicht des Lebensmittel- und Haftungsrechts
Da wir über die Plattform u.a. Essenskörbe und Abholungen organisieren und die Nutzer*innen mit Lebensmitteln umgehen bzw. diese in Verkehr bringen, werden lebensmittel- und haftungsrechtliche Aspekte berührt. Deshalb haben wir nach Rücksprache mit unserem Anwalt zunächst festgelegt ist, dass der Zugang zur Plattform erst ab 18 Jahren erlaubt ist.

Was ändert sich auf der Plattform?

Das Geburtsdatum wird ein Pflichtfeld bei der Anmeldung, und das Alter muss über 18 Jahre liegen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann wird die Anmeldung nicht akzeptiert.

Was ist mit den Einverständniserklärungen von Eltern?

Es gab große Hoffnung, das dies subsidiär von den Bezirken, d.h. von den Botschafter*innen mit Eltern und Jugendlichen direkt, gelöst werden könnte. Deswegen gab es bisher die unterschiedliche Ausarbeitungen.

Leider ist es in Wirklichkeit aber so, dass alle Einverständniserklärungen dem Seitenbetreiber mitgeteilt werden müssten, also dem foodsharing e.V. Alle diese Einverständniserklärungen anzunehmen, ggf. von den Bezirken einzufordern und aufzubewahren, das ist ein Verwaltungsaufwand, den der Verein mit seinen ehrenamtlich Tätigen nicht leisten kann.

Was ist zu tun?

Bitte kontrolliert euer Geburtsdatum! Dafür klickt ihr auf euer Profilfoto, geht dann auf Einstellungen, anschließend auf "Deine Angaben". Dort könnt ihr euer Geburtsdatum eintragen oder korrigieren, falls nötig. Danach klickt ihr bitte noch auf "Speichern".

Was ist mit bestehenden Accounts?

Ideal wäre eine Aufforderung beim Login, das Geburtsdatum zu überprüfen und ggf. einzutragen. Der Wunsch wurde an die IT-Entwickler geschickt und wird noch erörtert.

Wird es immer so bleiben? Was ist mit der Jugendarbeit?

Es wäre natürlich schön, wenn sich eine Arbeitsgruppe findet, die sich mit der Thematik beschäftigt. Wenn ihr Interesse habt, eine solche AG zu gründen, dann meldet euch bitte bei der AG "AGs anlegen" (ags.bezirke@foodsharing.network). Sie können für euch eine überregionale AG auf foodsharing.de anlegen. Das wäre super!

Natürlich könnt ihr weiter in euren Bezirken mit Jugendlichen arbeiten, soweit es der gesetzliche Rahmen erlaubt. Nur auf der Plattform können sie sich nicht anmelden.



Artikel von:   Vorstand foodsharing e.V.   (Kontakt)