https://wiki.foodsharing.de/api.php?action=feedcontributions&user=ClaraB&feedformat=atomfoodsharing Wiki - Benutzerbeiträge [de]2024-03-29T14:09:31ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.35.8https://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Satzung&diff=6513Satzung2017-08-13T19:58:46Z<p>ClaraB: </p>
<hr />
<div>''Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.''<br />
===Download===<br />
Als PDF: [[Datei:Mustersatzung_foodsharing.pdf|Als PDF]]<br />
<br />
Als [https://drive.google.com/open?id=0ByviNo5gTdnIOUluQS1nb0o2LWs .odt (Libre Office)]<br />
<br />
Als [https://drive.google.com/open?id=0ByviNo5gTdnIWDVrOXNVajdIUTQ .docx (Word)]<br />
<br />
===Einleitung===<br />
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln. Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. <br />
<br />
===Alternativen und Handbuch===<br />
Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.<br />
<br />
Und im [[Handbuch]] gibt es Tipps zur Vereinsgründung.<br />
<br />
===Wichtig: Vor Gründung===<br />
Bitte wende Dich VOR Gründung an die Vereins-AG, da diese die Gründungen koordinieren wird. Das ist wichtig, damit auch später alle im Bundesverband Mitglied werden können und damit die Gründungen möglichst konfliktfrei ablaufen. Einerseits steht euch die Vereins-AG unterstützend zur Seite, wenn ihr Fragen habt. Andererseits schaut sie darauf, dass die für den Bundesverband relevanten Paragraphen in eurer Satzung enthalten sind (orange markierte Abschnitte). Und die Vereins-AG wird in Zusammenarbeit mit dem Botschafter*innen-Begrüßungsteam darauf achten, dass Konflikte vermieden werden - nach innen und nach außen: Nach innen, indem geschaut wird, dass nicht nur ein kleines Grüppchen in eurem Bezirk "diktatorisch" einen Verein gründet - sondern dass es (unter den Aktiven) eine Mehrheit dafür gibt. Und nach außen, indem bei der Namensgebung keine Konflikte mit umliegenden Bezirken entstehen (z.B. weil "zu viel Gebiet beansprucht wird"). <br />
<br />
__TOC__<br />
<br />
=Allgemeines und Besonderheiten=<br />
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===<br />
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.<br />
<br />
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.<br />
<br />
===Reihenfolge der Paragraphen===<br />
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.<br />
<br />
===Großstädte / große Ortsgruppen===<br />
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.<br />
<br />
===Bundesverband===<br />
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.<br />
<br />
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.<br />
<br />
===Online-Versammlungen===<br />
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.<br />
<br />
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=<br />
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&feature=youtu.be&t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)<br />
<br />
=Präambel=<br />
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!<br />
<br />
Die Präambel sollte allgemein gehalten werden (also z.B. ohne (Mitglieds-)Zahlen, die sich jährlich ändern), damit sie nicht regelmäßig geändert werden muss.<br />
<br />
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=<br />
Den letzten Absatz von Ziffer 2 (''"Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)"'') könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.<br />
<br />
Ein Verein kann mehrere Bezirke umfassen.<br />
<br />
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=<br />
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.<br />
<br />
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.<br />
<br />
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.<br />
<br />
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.<br />
<br />
Vereinsmittel dürfen nur für Punkte, die im Vereinszweck aufgelistet sind, verwendet werden! (unter Punkt 2: Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:)<br />
<br />
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=<br />
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1:_Voraussetzungen_der_Mitgliedschaft|Alternativvorschlag]]). Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.<br />
<br />
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.<br />
<br />
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.<br />
<br />
Falls jemand nur kurze Zeit in einem Bezirk ist, wird die Verwaltung sehr viel einfacher durch eine befristete Gastmitgliedschaft, die dann einfach formlos wieder endet.<br />
<br />
Falls jemand auf Dauer in mehreren Bezirken abholen möchte, dann kann er/sie weiteren Vereinen im Rahmen einer Zweitmitgliedschaft beitreten.<br />
<br />
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===<br />
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.<br />
<br />
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.<br />
<br />
===Ziffer 2===<br />
Um einzutragen, wo jemand ordentliches Mitglied ist, soll als Übergangslösung im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de der Name um den Bezirksnamen ergänzt werden (oder um die Bezirksnamen, falls der Verein für mehrere Bezirke zuständig ist). Später soll eine IT-basierte Lösung gefunden werden (ein Feld „ordentliche Mitgliedschaft in“).<br />
<br />
===Ziffer 2c)===<br />
Hierdurch soll verhindert werden, dass Mitglieder in mehreren Bezirken mit stimmen oder sich in Vereinsämter wählen lassen; dies könnte im schlimmsten Fall zu einer bedeutenden Machtkonzentration führen.<br />
<br />
===Ziffer 3===<br />
Durch Gastmitgliedschaften können Mitglieder Abholungen machen und für den Verein aktiv werden - haben jedoch kein Stimmrecht. Dadurch können Foodsaver*innen in mehreren Bezirken aktiv sein, haben aber nur in einem Bezirk ein Stimmrecht.<br />
<br />
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=<br />
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.<br />
<br />
Ein “'''Ausschluss'''” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “'''ordentliche Kündigung'''” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.<br />
<br />
=§6 Ausschluss aus dem Verein=<br />
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.<br />
<br />
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===<br />
Im Normalfall ist sich "der Verein" (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.<br />
<br />
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=<br />
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.<br />
<br />
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.<br />
<br />
Es widerspricht dem o.g. Grundsatz, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Mitglieder aber nach einem formlosen Beitrag davon zu befreien. Denn dadurch wird eine Hürde geschaffen, wodurch sich Mitglieder - aus welchem Grund auch immer - bloß stellen müssen um zu sagen: Nein, ich will keinen Beitrag zahlen. Konkret heißt das für euch vor Ort: Ihr werdet ja vermutlich Vorlagen zu Mitgliedsanträgen schreiben. In diesen Anträgen darf keine Beitragspflicht stehen (auch mit formloser Befreiung nicht) - stattdessen aber die explizite Nennung der freiwilligen Beiträge:<br />
: ''Hiermit beantrage ich, (Max Mustermann...), die Mitgliedschaft im foodsharing Buxtehude e.V. (...). Die Mitgliedshaft ist kostenlos möglich. Ich möchte '''zusätzlich zu meinen foodsharing-Aktivitäten einen finanziellen Beitrag von jährlich/monatlich ___€ leisten'''. Dafür erteile ich eine Einzugsermächtigung (...)" (Zahl füllt Mitglied selbst aus)''<br />
<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===<br />
<br />
=§8 Vereinsorgane=<br />
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]<br />
<br />
=§9 Mitgliederversammlung=<br />
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===<br />
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===<br />
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.<br />
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.<br />
(zum [[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Alternativvorschlag]])<br />
<br />
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===<br />
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand statt:<br />
: ''Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .''<br />
''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].''<br />
<br />
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=<br />
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===<br />
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.<br />
<br />
=§12 Vorstand=<br />
Auch hier gilt, dass die in §12 in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. <br />
(''vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]'')<br />
<br />
===Ziffer 1 - Aufgaben===<br />
: ''Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.''<br />
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.<br />
<br />
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===<br />
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]'')<br />
<br />
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===<br />
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.<br />
<br />
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=<br />
Dieser Paragraph ist absolut flexiebel und kann von jedem Bezirk angepasst werden!<br />
<br />
: ''Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.''<br />
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.<br />
<br />
=§13 Schiedsstelle=<br />
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.<br />
<br />
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.<br />
<br />
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=<br />
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)<br />
<br />
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=<br />
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.<br />
<br />
=§16 Datenschutz=<br />
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.<br />
<br />
=§17 Auflösung=<br />
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.<br />
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. übergangsweise den foodsharing e.V. gehen.<br />
<br />
Es ist für die Gemeinnützigkeit nötig, dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung an eine gemeinnützige/steuerbefreite Körperschaft fällt. Ihr solltet die Satzung vor Gründung dem Finanzamt vorlegen, um die Gemeinnützigkeit zu prüfen - und dabei könnte dieser Paragraph bemängelt werden: Der Bundesverband ist noch nicht gegründet und scheinbar hat das Kölner Finanzamt nicht immer eindeutig für andere Finanzämter hinterlegt, dass der Kölner foodsharing e.V. gemeinnützig ist. Dadurch könnte es für die Finanzämter so aussehen, als ginge das Geld nicht an einen gemeinnützigen Verein. Solltet ihr damit Probleme bekommen, fragt einfach beim foodsharing e.V. nach dem Befreiungsbescheid, den ihr dem Finanzamt vorlegen könnt. In kurz: Dieser Paragraph ist so korrekt, könnte aber von manchen Finanzämtern (aus Unwissen) bemängelt werden - wofür wir Euch gerne mit dem nötigen Dokument unterstützen.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Grunds%C3%A4tze&diff=6511Grundsätze2017-08-09T07:36:03Z<p>ClaraB: </p>
<hr />
<div>Die Grundsätze wurden über mehrere Jahre anfänglich durch das ORGA Team, danach durch den erweiterten Vorstand des foodsharing e.V.s erarbeitet und sind als "Kleinster gemeinsamer Nenner" von foodsharing zu verstehen. Sie enthalten keine neuen "Vorschriften, sondern fassen die Kernidee unserer Bewegung zusammen. In der Zukunft werden alle den Grundsätzen, ähnlich wie aktuell der Rechtsvereinbarung, zustimmen müssen (dies bedarf noch der IT-technischen Umsetzung). Sie können später durch den noch zu gründen Bundesverband geändert und an die Bedürfnisse der Community angepasst werden.<br />
<br />
<br />
Alle unter dem Namen foodsharing auftretende Akteure, Einzelpersonen wie foodsharing Ortsgruppen (darin eingeschlossen sind die Ortsvereine), verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrem Engagement für foodsharing einzuhalten: <br />
<br />
* *Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.<br />
<br />
=Grundsatz 1 - Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung=<br />
foodsharing verfolgt in erster Linie einen Nachhaltigkeitsanspruch und legt damit den Fokus nicht darauf, wer die Lebensmittel bzw. Waren konsumiert, sondern dass diese nicht im Müll landen. Deshalb rettet foodsharing überschüssige Lebensmittel und andere überschüssige Waren vor dem Wegwerfen und verteilt sie sowohl an bedürftige wie nicht bedürftige Personen, Gruppen und Einrichtungen. Dabei dürfen Aktive (Foodsaver*innen) einen Teil der geretteten Waren zum Selbstverzehr nutzen.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
* 1. Lebensmittel und andere überschüssige Waren dürfen nur unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung, weitergegeben werden.<br />
<br />
* 2. Dabei müssen die vom Bundesverband foodsharing e.V.* vorgegebenen Hygieneregeln und -vorschriften (Wiki) eingehalten werden. <br />
<br />
* 3. Alle bei foodsharing Aktiven müssen sich an die aktuell bei foodsharing geltenden Regeln, Qualitäts- und Leistungsmerkmale halten.<br />
<br />
=Grundsatz 2 - Umgang mit Geld=<br />
Die Arbeit von foodsharing ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeitende. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Geld das Prinzip: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. <br />
Der Bundesverband und alle Ortsgruppen unterliegen dem Grundsatz der Transparenz.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Die Ortsgruppen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />
<br />
2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.<br />
<br />
3. Die Ortsgruppen können ihre Mittel in erster Linie aus freiwilligen Beiträgen und Spenden decken. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen möglich.<br />
<br />
4. Bei der Annahme von Spendengeldern ist darauf zu achten, dass die Idee und der soziale Auftrag von foodsharing durch den Spender nicht geschädigt wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
5. Eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag muss in jedem foodsharing Verein ohne jede Ausnahme möglich sein.<br />
<br />
6. Notwendige Aufwendungen für Inhaber von Ämtern zur Erfüllung ihrer Aufgaben können erstattet werden. Darüber hinaus können Tätigkeiten nur im Rahmen von Ehrenamtspauschalen vergütet werden.<br />
<br />
7. Finanz- und Tätigkeitsberichte sollen jährlich online transparent einsehbar sein.<br />
<br />
8. Der Zugang zur foodsharing-Plattform ist und bleibt kostenlos.<br />
<br />
=Grundsatz 3 - Politik und Toleranz=<br />
<br />
foodsharing arbeitet unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.<br />
foodsharing verteilt Lebensmittel an alle Menschen. Ausgrenzung, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung in jeglicher Form werden ebenso wenig toleriert wie Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Diffamierung und faschistische oder rassistische Äußerungen.<br />
<br />
=Grundsatz 4 - Kooperation und Zusammenarbeit=<br />
<br />
Die Arbeit der Ortsgruppen von foodsharing steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Ortsgruppen respektieren die Bezirksgrenzen, sollten eng und gut zusammenarbeiten, ohne miteinander zu konkurrieren .<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen foodsharing-Arbeit, z. B. bei Vereinsneugründungen oder bei bereits bestehenden Ortsgruppen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung vor Ort angestrebt werden.<br />
<br />
2. Ist dies nicht möglich, ist der Bundesverband foodsharing e.V.* hinzuzuziehen, der dann Entscheidungsbefugnis erhält.<br />
<br />
3. Die Ortsgruppen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.<br />
<br />
4. Alle Ortsgruppen helfen einander mit dem Ziel, die lokale foodsharing-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.<br />
<br />
=Grundsatz 5 - foodsharing-Namensnutzung=<br />
<br />
Die Wort-Bild-Marke 'foodsharing' ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband foodsharing e.V.* rechtlich geschützt.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Die Bezeichnung der Ortsgruppe ist grundsätzlich der nachgestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „foodsharing“ und ggf. e.V., z.B. foodsharing Berlin e.V.<br />
<br />
2. Alle sich neu gründenden Ortsgruppen mit deren Namensgebung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
3. Der Name „foodsharing“ ist schriftlich beim Bundesverband foodsharing e.V.* zu beantragen und wird ausschließlich an Ortsgruppen für konkrete foodsharing-Projekte vergeben.<br />
<br />
4. Das Logo des Bundesverbandes foodsharing e.V.* ist von jeder Ortsgruppe in Form und Farbe ohne jede Veränderung zu übernehmen. Ausnahmen können beim Bundesverband foodsharing e.V.* beantragt werden.<br />
<br />
=Grundsatz 6 - Umgang mit Konflikten=<br />
<br />
Streitigkeiten unter Foodsaver*innen, unter Ortsgruppen und im Netzwerk werden nicht öffentlich ausgetragen.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Streitigkeiten und Unstimmigkeiten sind zuerst intern anzusprechen und zu klären. Dabei gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten. Kommt es zu keiner Einigung entscheidet entsprechend die Ortsgruppe oder der Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
2. Im Konfliktfall und bei Verstößen entscheidet die jeweilige Schiedsstelle.<br />
<br />
=Grundsatz 7 - Verlässlichkeit und Qualität=<br />
foodsharing steht für Qualität der organisatorischen Abläufe des Lebensmittelrettens und der absoluten Verlässlichkeit bei der Abholung und Verteilung der Lebensmittel.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Damit Qualität und Verlässlichkeit einheitlich sichergestellt werden können, sollen die im Wiki festgelegten Grundsätze und Verhaltensregeln Anwendung finden.<br />
<br />
2. Die Ortsgruppen sind dazu aufgefordert, den Wissenstransfer zwischen Wiki und Foodsaver*innen zu gewähren.<br />
<br />
=Grundsatz 8 - Einhaltung der Grundsätze=<br />
<br />
1. Die foodsharing-Grundsätze sind Leitlinien zur Arbeit aller Foodsaver*innen und ihrer Ortsgruppen.<br />
Die Privatpersonen und Ortsgruppen erklären durch ihre Zustimmung die Anerkennung und Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.<br />
<br />
2. Der Bundesverband foodsharing e.V.* achtet zukünftig auf die Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.<br />
Bei Nichteinhaltung der foodsharing-Grundsätze beantragt der Bundesverband foodsharing e.V.* ein satzungsgemäßes Verfahren zur Aberkennung des Namens 'foodsharing' und ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Bundesverband foodsharing e.V*.<br />
<br />
<br />
<br />
* *Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Grunds%C3%A4tze&diff=6510Grundsätze2017-08-08T12:59:10Z<p>ClaraB: </p>
<hr />
<div><br />
Alle unter dem Namen foodsharing auftretende Akteure, Einzelpersonen wie foodsharing Ortsgruppen (darin eingeschlossen sind die Ortsvereine), verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrem Engagement für foodsharing einzuhalten: <br />
<br />
* *Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.<br />
<br />
=Grundsatz 1 - Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung=<br />
foodsharing verfolgt in erster Linie einen Nachhaltigkeitsanspruch und legt damit den Fokus nicht darauf, wer die Lebensmittel bzw. Waren konsumiert, sondern dass diese nicht im Müll landen. Deshalb rettet foodsharing überschüssige Lebensmittel und andere überschüssige Waren vor dem Wegwerfen und verteilt sie sowohl an bedürftige wie nicht bedürftige Personen, Gruppen und Einrichtungen. Dabei dürfen Aktive (Foodsaver*innen) einen Teil der geretteten Waren zum Selbstverzehr nutzen.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
* 1. Lebensmittel und andere überschüssige Waren dürfen nur unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung, weitergegeben werden.<br />
<br />
* 2. Dabei müssen die vom Bundesverband foodsharing e.V.* vorgegebenen Hygieneregeln und -vorschriften (Wiki) eingehalten werden. <br />
<br />
* 3. Alle bei foodsharing Aktiven müssen sich an die aktuell bei foodsharing geltenden Regeln, Qualitäts- und Leistungsmerkmale halten.<br />
<br />
=Grundsatz 2 - Umgang mit Geld=<br />
Die Arbeit von foodsharing ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeitende. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Geld das Prinzip: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. <br />
Der Bundesverband und alle Ortsgruppen unterliegen dem Grundsatz der Transparenz.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Die Ortsgruppen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />
<br />
2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.<br />
<br />
3. Die Ortsgruppen können ihre Mittel in erster Linie aus freiwilligen Beiträgen und Spenden decken. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen möglich.<br />
<br />
4. Bei der Annahme von Spendengeldern ist darauf zu achten, dass die Idee und der soziale Auftrag von foodsharing durch den Spender nicht geschädigt wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
5. Eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag muss in jedem foodsharing Verein ohne jede Ausnahme möglich sein.<br />
<br />
6. Notwendige Aufwendungen für Inhaber von Ämtern zur Erfüllung ihrer Aufgaben können erstattet werden. Darüber hinaus können Tätigkeiten nur im Rahmen von Ehrenamtspauschalen vergütet werden.<br />
<br />
7. Finanz- und Tätigkeitsberichte sollen jährlich online transparent einsehbar sein.<br />
<br />
8. Der Zugang zur foodsharing-Plattform ist und bleibt kostenlos.<br />
<br />
=Grundsatz 3 - Politik und Toleranz=<br />
<br />
foodsharing arbeitet unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.<br />
foodsharing verteilt Lebensmittel an alle Menschen. Ausgrenzung, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung in jeglicher Form werden ebenso wenig toleriert wie Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Diffamierung und faschistische oder rassistische Äußerungen.<br />
<br />
=Grundsatz 4 - Kooperation und Zusammenarbeit=<br />
<br />
Die Arbeit der Ortsgruppen von foodsharing steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Ortsgruppen respektieren die Bezirksgrenzen, sollten eng und gut zusammenarbeiten, ohne miteinander zu konkurrieren .<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen foodsharing-Arbeit, z. B. bei Vereinsneugründungen oder bei bereits bestehenden Ortsgruppen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung vor Ort angestrebt werden.<br />
<br />
2. Ist dies nicht möglich, ist der Bundesverband foodsharing e.V.* hinzuzuziehen, der dann Entscheidungsbefugnis erhält.<br />
<br />
3. Die Ortsgruppen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.<br />
<br />
4. Alle Ortsgruppen helfen einander mit dem Ziel, die lokale foodsharing-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.<br />
<br />
=Grundsatz 5 - foodsharing-Namensnutzung=<br />
<br />
Die Wort-Bild-Marke 'foodsharing' ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband foodsharing e.V.* rechtlich geschützt.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Die Bezeichnung der Ortsgruppe ist grundsätzlich der nachgestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „foodsharing“ und ggf. e.V., z.B. foodsharing Berlin e.V.<br />
<br />
2. Alle sich neu gründenden Ortsgruppen mit deren Namensgebung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
3. Der Name „foodsharing“ ist schriftlich beim Bundesverband foodsharing e.V.* zu beantragen und wird ausschließlich an Ortsgruppen für konkrete foodsharing-Projekte vergeben.<br />
<br />
4. Das Logo des Bundesverbandes foodsharing e.V.* ist von jeder Ortsgruppe in Form und Farbe ohne jede Veränderung zu übernehmen. Ausnahmen können beim Bundesverband foodsharing e.V.* beantragt werden.<br />
<br />
=Grundsatz 6 - Umgang mit Konflikten=<br />
<br />
Streitigkeiten unter Foodsaver*innen, unter Ortsgruppen und im Netzwerk werden nicht öffentlich ausgetragen.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Streitigkeiten und Unstimmigkeiten sind zuerst intern anzusprechen und zu klären. Dabei gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten. Kommt es zu keiner Einigung entscheidet entsprechend die Ortsgruppe oder der Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
2. Im Konfliktfall und bei Verstößen entscheidet die jeweilige Schiedsstelle.<br />
<br />
=Grundsatz 7 - Verlässlichkeit und Qualität=<br />
foodsharing steht für Qualität der organisatorischen Abläufe des Lebensmittelrettens und der absoluten Verlässlichkeit bei der Abholung und Verteilung der Lebensmittel.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Damit Qualität und Verlässlichkeit einheitlich sichergestellt werden können, sollen die im Wiki festgelegten Grundsätze und Verhaltensregeln Anwendung finden.<br />
<br />
2. Die Ortsgruppen sind dazu aufgefordert, den Wissenstransfer zwischen Wiki und Foodsaver*innen zu gewähren.<br />
<br />
=Grundsatz 8 - Einhaltung der Grundsätze=<br />
<br />
1. Die foodsharing-Grundsätze sind Leitlinien zur Arbeit aller Foodsaver*innen und ihrer Ortsgruppen.<br />
Die Privatpersonen und Ortsgruppen erklären durch ihre Zustimmung die Anerkennung und Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.<br />
<br />
2. Der Bundesverband foodsharing e.V.* achtet zukünftig auf die Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.<br />
Bei Nichteinhaltung der foodsharing-Grundsätze beantragt der Bundesverband foodsharing e.V.* ein satzungsgemäßes Verfahren zur Aberkennung des Namens 'foodsharing' und ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Bundesverband foodsharing e.V*.<br />
<br />
<br />
<br />
* *Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Grunds%C3%A4tze&diff=6509Grundsätze2017-08-08T12:58:25Z<p>ClaraB: </p>
<hr />
<div><br />
Alle unter dem Namen foodsharing auftretende Akteure, Einzelpersonen wie foodsharing Ortsgruppen (darin eingeschlossen sind die Ortsvereine), verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrem Engagement für foodsharing einzuhalten: <br />
<br />
*Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.<br />
<br />
=Grundsatz 1 - Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung=<br />
foodsharing verfolgt in erster Linie einen Nachhaltigkeitsanspruch und legt damit den Fokus nicht darauf, wer die Lebensmittel bzw. Waren konsumiert, sondern dass diese nicht im Müll landen. Deshalb rettet foodsharing überschüssige Lebensmittel und andere überschüssige Waren vor dem Wegwerfen und verteilt sie sowohl an bedürftige wie nicht bedürftige Personen, Gruppen und Einrichtungen. Dabei dürfen Aktive (Foodsaver*innen) einen Teil der geretteten Waren zum Selbstverzehr nutzen.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
* 1. Lebensmittel und andere überschüssige Waren dürfen nur unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung, weitergegeben werden.<br />
<br />
* 2. Dabei müssen die vom Bundesverband foodsharing e.V.* vorgegebenen Hygieneregeln und -vorschriften (Wiki) eingehalten werden. <br />
<br />
* 3. Alle bei foodsharing Aktiven müssen sich an die aktuell bei foodsharing geltenden Regeln, Qualitäts- und Leistungsmerkmale halten.<br />
<br />
=Grundsatz 2 - Umgang mit Geld=<br />
Die Arbeit von foodsharing ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeitende. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Geld das Prinzip: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. <br />
Der Bundesverband und alle Ortsgruppen unterliegen dem Grundsatz der Transparenz.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Die Ortsgruppen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />
<br />
2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.<br />
<br />
3. Die Ortsgruppen können ihre Mittel in erster Linie aus freiwilligen Beiträgen und Spenden decken. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen möglich.<br />
<br />
4. Bei der Annahme von Spendengeldern ist darauf zu achten, dass die Idee und der soziale Auftrag von foodsharing durch den Spender nicht geschädigt wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
5. Eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag muss in jedem foodsharing Verein ohne jede Ausnahme möglich sein.<br />
<br />
6. Notwendige Aufwendungen für Inhaber von Ämtern zur Erfüllung ihrer Aufgaben können erstattet werden. Darüber hinaus können Tätigkeiten nur im Rahmen von Ehrenamtspauschalen vergütet werden.<br />
<br />
7. Finanz- und Tätigkeitsberichte sollen jährlich online transparent einsehbar sein.<br />
<br />
8. Der Zugang zur foodsharing-Plattform ist und bleibt kostenlos.<br />
<br />
=Grundsatz 3 - Politik und Toleranz=<br />
<br />
foodsharing arbeitet unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.<br />
foodsharing verteilt Lebensmittel an alle Menschen. Ausgrenzung, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung in jeglicher Form werden ebenso wenig toleriert wie Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Diffamierung und faschistische oder rassistische Äußerungen.<br />
<br />
=Grundsatz 4 - Kooperation und Zusammenarbeit=<br />
<br />
Die Arbeit der Ortsgruppen von foodsharing steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Ortsgruppen respektieren die Bezirksgrenzen, sollten eng und gut zusammenarbeiten, ohne miteinander zu konkurrieren .<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen foodsharing-Arbeit, z. B. bei Vereinsneugründungen oder bei bereits bestehenden Ortsgruppen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung vor Ort angestrebt werden.<br />
<br />
2. Ist dies nicht möglich, ist der Bundesverband foodsharing e.V.* hinzuzuziehen, der dann Entscheidungsbefugnis erhält.<br />
<br />
3. Die Ortsgruppen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.<br />
<br />
4. Alle Ortsgruppen helfen einander mit dem Ziel, die lokale foodsharing-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.<br />
<br />
=Grundsatz 5 - foodsharing-Namensnutzung=<br />
<br />
Die Wort-Bild-Marke 'foodsharing' ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband foodsharing e.V.* rechtlich geschützt.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Die Bezeichnung der Ortsgruppe ist grundsätzlich der nachgestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „foodsharing“ und ggf. e.V., z.B. foodsharing Berlin e.V.<br />
<br />
2. Alle sich neu gründenden Ortsgruppen mit deren Namensgebung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
3. Der Name „foodsharing“ ist schriftlich beim Bundesverband foodsharing e.V.* zu beantragen und wird ausschließlich an Ortsgruppen für konkrete foodsharing-Projekte vergeben.<br />
<br />
4. Das Logo des Bundesverbandes foodsharing e.V.* ist von jeder Ortsgruppe in Form und Farbe ohne jede Veränderung zu übernehmen. Ausnahmen können beim Bundesverband foodsharing e.V.* beantragt werden.<br />
<br />
=Grundsatz 6 - Umgang mit Konflikten=<br />
<br />
Streitigkeiten unter Foodsaver*innen, unter Ortsgruppen und im Netzwerk werden nicht öffentlich ausgetragen.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Streitigkeiten und Unstimmigkeiten sind zuerst intern anzusprechen und zu klären. Dabei gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten. Kommt es zu keiner Einigung entscheidet entsprechend die Ortsgruppe oder der Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
2. Im Konfliktfall und bei Verstößen entscheidet die jeweilige Schiedsstelle.<br />
<br />
=Grundsatz 7 - Verlässlichkeit und Qualität=<br />
foodsharing steht für Qualität der organisatorischen Abläufe des Lebensmittelrettens und der absoluten Verlässlichkeit bei der Abholung und Verteilung der Lebensmittel.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Damit Qualität und Verlässlichkeit einheitlich sichergestellt werden können, sollen die im Wiki festgelegten Grundsätze und Verhaltensregeln Anwendung finden.<br />
<br />
2. Die Ortsgruppen sind dazu aufgefordert, den Wissenstransfer zwischen Wiki und Foodsaver*innen zu gewähren.<br />
<br />
=Grundsatz 8 - Einhaltung der Grundsätze=<br />
<br />
1. Die foodsharing-Grundsätze sind Leitlinien zur Arbeit aller Foodsaver*innen und ihrer Ortsgruppen.<br />
Die Privatpersonen und Ortsgruppen erklären durch ihre Zustimmung die Anerkennung und Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.<br />
<br />
2. Der Bundesverband foodsharing e.V.* achtet zukünftig auf die Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.<br />
Bei Nichteinhaltung der foodsharing-Grundsätze beantragt der Bundesverband foodsharing e.V.* ein satzungsgemäßes Verfahren zur Aberkennung des Namens 'foodsharing' und ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Bundesverband foodsharing e.V*.<br />
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* Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Grunds%C3%A4tze&diff=6508Grundsätze2017-08-08T12:55:41Z<p>ClaraB: </p>
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<div>foodsharing-Grundsätze<br />
<br />
Alle unter dem Namen foodsharing auftretende Akteure, Einzelpersonen wie foodsharing Ortsgruppen (darin eingeschlossen sind die Ortsvereine), verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrem Engagement für foodsharing einzuhalten: <br />
<br />
* *Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.<br />
<br />
=Grundsatz 1 - Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung=<br />
foodsharing verfolgt in erster Linie einen Nachhaltigkeitsanspruch und legt damit den Fokus nicht darauf, wer die Lebensmittel bzw. Waren konsumiert, sondern dass diese nicht im Müll landen. Deshalb rettet foodsharing überschüssige Lebensmittel und andere überschüssige Waren vor dem Wegwerfen und verteilt sie sowohl an bedürftige wie nicht bedürftige Personen, Gruppen und Einrichtungen. Dabei dürfen Aktive (Foodsaver*innen) einen Teil der geretteten Waren zum Selbstverzehr nutzen.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
* 1. Lebensmittel und andere überschüssige Waren dürfen nur unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung, weitergegeben werden.<br />
<br />
* 2. Dabei müssen die vom Bundesverband foodsharing e.V.* vorgegebenen Hygieneregeln und -vorschriften (Wiki) eingehalten werden. <br />
<br />
* 3. Alle bei foodsharing Aktiven müssen sich an die aktuell bei foodsharing geltenden Regeln, Qualitäts- und Leistungsmerkmale halten.<br />
<br />
=Grundsatz 2 - Umgang mit Geld=<br />
Die Arbeit von foodsharing ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeitende. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Geld das Prinzip: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. <br />
Der Bundesverband und alle Ortsgruppen unterliegen dem Grundsatz der Transparenz.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Die Ortsgruppen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />
<br />
2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.<br />
<br />
3. Die Ortsgruppen können ihre Mittel in erster Linie aus freiwilligen Beiträgen und Spenden decken. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen möglich.<br />
<br />
4. Bei der Annahme von Spendengeldern ist darauf zu achten, dass die Idee und der soziale Auftrag von foodsharing durch den Spender nicht geschädigt wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
5. Eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag muss in jedem foodsharing Verein ohne jede Ausnahme möglich sein.<br />
<br />
6. Notwendige Aufwendungen für Inhaber von Ämtern zur Erfüllung ihrer Aufgaben können erstattet werden. Darüber hinaus können Tätigkeiten nur im Rahmen von Ehrenamtspauschalen vergütet werden.<br />
<br />
7. Finanz- und Tätigkeitsberichte sollen jährlich online transparent einsehbar sein.<br />
<br />
8. Der Zugang zur foodsharing-Plattform ist und bleibt kostenlos.<br />
<br />
=Grundsatz 3 - Politik und Toleranz=<br />
<br />
foodsharing arbeitet unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.<br />
foodsharing verteilt Lebensmittel an alle Menschen. Ausgrenzung, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung in jeglicher Form werden ebenso wenig toleriert wie Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Diffamierung und faschistische oder rassistische Äußerungen.<br />
<br />
=Grundsatz 4 - Kooperation und Zusammenarbeit=<br />
<br />
Die Arbeit der Ortsgruppen von foodsharing steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Ortsgruppen respektieren die Bezirksgrenzen, sollten eng und gut zusammenarbeiten, ohne miteinander zu konkurrieren .<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen foodsharing-Arbeit, z. B. bei Vereinsneugründungen oder bei bereits bestehenden Ortsgruppen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung vor Ort angestrebt werden.<br />
<br />
2. Ist dies nicht möglich, ist der Bundesverband foodsharing e.V.* hinzuzuziehen, der dann Entscheidungsbefugnis erhält.<br />
<br />
3. Die Ortsgruppen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.<br />
<br />
4. Alle Ortsgruppen helfen einander mit dem Ziel, die lokale foodsharing-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.<br />
<br />
=Grundsatz 5 - foodsharing-Namensnutzung=<br />
<br />
Die Wort-Bild-Marke 'foodsharing' ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband foodsharing e.V.* rechtlich geschützt.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Die Bezeichnung der Ortsgruppe ist grundsätzlich der nachgestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „foodsharing“ und ggf. e.V., z.B. foodsharing Berlin e.V.<br />
<br />
2. Alle sich neu gründenden Ortsgruppen mit deren Namensgebung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
3. Der Name „foodsharing“ ist schriftlich beim Bundesverband foodsharing e.V.* zu beantragen und wird ausschließlich an Ortsgruppen für konkrete foodsharing-Projekte vergeben.<br />
<br />
4. Das Logo des Bundesverbandes foodsharing e.V.* ist von jeder Ortsgruppe in Form und Farbe ohne jede Veränderung zu übernehmen. Ausnahmen können beim Bundesverband foodsharing e.V.* beantragt werden.<br />
<br />
=Grundsatz 6 - Umgang mit Konflikten=<br />
<br />
Streitigkeiten unter Foodsaver*innen, unter Ortsgruppen und im Netzwerk werden nicht öffentlich ausgetragen.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Streitigkeiten und Unstimmigkeiten sind zuerst intern anzusprechen und zu klären. Dabei gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten. Kommt es zu keiner Einigung entscheidet entsprechend die Ortsgruppe oder der Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
2. Im Konfliktfall und bei Verstößen entscheidet die jeweilige Schiedsstelle.<br />
<br />
=Grundsatz 7 - Verlässlichkeit und Qualität=<br />
foodsharing steht für Qualität der organisatorischen Abläufe des Lebensmittelrettens und der absoluten Verlässlichkeit bei der Abholung und Verteilung der Lebensmittel.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
1. Damit Qualität und Verlässlichkeit einheitlich sichergestellt werden können, sollen die im Wiki festgelegten Grundsätze und Verhaltensregeln Anwendung finden.<br />
<br />
2. Die Ortsgruppen sind dazu aufgefordert, den Wissenstransfer zwischen Wiki und Foodsaver*innen zu gewähren.<br />
<br />
=Grundsatz 8 - Einhaltung der Grundsätze=<br />
<br />
1. Die foodsharing-Grundsätze sind Leitlinien zur Arbeit aller Foodsaver*innen und ihrer Ortsgruppen.<br />
Die Privatpersonen und Ortsgruppen erklären durch ihre Zustimmung die Anerkennung und Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.<br />
<br />
2. Der Bundesverband foodsharing e.V.* achtet zukünftig auf die Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.<br />
Bei Nichteinhaltung der foodsharing-Grundsätze beantragt der Bundesverband foodsharing e.V.* ein satzungsgemäßes Verfahren zur Aberkennung des Namens 'foodsharing' und ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Bundesverband foodsharing e.V*.<br />
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* Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Grunds%C3%A4tze&diff=6507Grundsätze2017-08-08T12:52:59Z<p>ClaraB: Die Seite wurde neu angelegt: „foodsharing-Grundsätze Alle unter dem Namen foodsharing auftretende Akteure, Einzelpersonen wie foodsharing Ortsgruppen (darin eingeschlossen sind die Ortsve…“</p>
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<div>foodsharing-Grundsätze<br />
<br />
Alle unter dem Namen foodsharing auftretende Akteure, Einzelpersonen wie foodsharing Ortsgruppen (darin eingeschlossen sind die Ortsvereine), verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrem Engagement für foodsharing einzuhalten: <br />
<br />
* *Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.<br />
<br />
=Grundsatz 1 - Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung=<br />
foodsharing verfolgt in erster Linie einen Nachhaltigkeitsanspruch und legt damit den Fokus nicht darauf, wer die Lebensmittel bzw. Waren konsumiert, sondern dass diese nicht im Müll landen. Deshalb rettet foodsharing überschüssige Lebensmittel und andere überschüssige Waren vor dem Wegwerfen und verteilt sie sowohl an bedürftige wie nicht bedürftige Personen, Gruppen und Einrichtungen. Dabei dürfen Aktive (Foodsaver*innen) einen Teil der geretteten Waren zum Selbstverzehr nutzen.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
* 1. Lebensmittel und andere überschüssige Waren dürfen nur unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung, weitergegeben werden.<br />
<br />
* 2. Dabei müssen die vom Bundesverband foodsharing e.V.* vorgegebenen Hygieneregeln und -vorschriften (Wiki) eingehalten werden. <br />
<br />
* 3. Alle bei foodsharing Aktiven müssen sich an die aktuell bei foodsharing geltenden Regeln, Qualitäts- und Leistungsmerkmale halten.<br />
<br />
=Grundsatz 2 - Umgang mit Geld=<br />
Die Arbeit von foodsharing ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeitende. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Geld das Prinzip: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. <br />
Der Bundesverband und alle Ortsgruppen unterliegen dem Grundsatz der Transparenz.<br />
<br />
===Durchführungsbestimmungen:===<br />
<br />
* 1. Die Ortsgruppen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />
<br />
* 2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.<br />
<br />
* 3. Die Ortsgruppen können ihre Mittel in erster Linie aus freiwilligen Beiträgen und Spenden decken. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen möglich.<br />
<br />
4. Bei der Annahme von Spendengeldern ist darauf zu achten, dass die Idee und der soziale Auftrag von foodsharing durch den Spender nicht geschädigt wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
5. Eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag muss in jedem foodsharing Verein ohne jede Ausnahme möglich sein.<br />
<br />
6. Notwendige Aufwendungen für Inhaber von Ämtern zur Erfüllung ihrer Aufgaben können erstattet werden. Darüber hinaus können Tätigkeiten nur im Rahmen von Ehrenamtspauschalen vergütet werden.<br />
<br />
7. Finanz- und Tätigkeitsberichte sollen jährlich online transparent einsehbar sein.<br />
<br />
8. Der Zugang zur foodsharing-Plattform ist und bleibt kostenlos.<br />
<br />
Grundsatz 3 - Politik und Toleranz<br />
foodsharing arbeitet unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.<br />
foodsharing verteilt Lebensmittel an alle Menschen. Ausgrenzung, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung in jeglicher Form werden ebenso wenig toleriert wie Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Diffamierung und faschistische oder rassistische Äußerungen.<br />
<br />
Grundsatz 4 - Kooperation und Zusammenarbeit<br />
Die Arbeit der Ortsgruppen von foodsharing steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Ortsgruppen respektieren die Bezirksgrenzen, sollten eng und gut zusammenarbeiten, ohne miteinander zu konkurrieren .<br />
<br />
Durchführungsbestimmungen:<br />
<br />
1. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen foodsharing-Arbeit, z. B. bei Vereinsneugründungen oder bei bereits bestehenden Ortsgruppen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung vor Ort angestrebt werden.<br />
<br />
2. Ist dies nicht möglich, ist der Bundesverband foodsharing e.V.* hinzuzuziehen, der dann Entscheidungsbefugnis erhält.<br />
<br />
3. Die Ortsgruppen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.<br />
<br />
4. Alle Ortsgruppen helfen einander mit dem Ziel, die lokale foodsharing-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.<br />
<br />
Grundsatz 5 - foodsharing-Namensnutzung<br />
Die Wort-Bild-Marke 'foodsharing' ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband foodsharing e.V.* rechtlich geschützt.<br />
<br />
Durchführungsbestimmungen:<br />
<br />
1. Die Bezeichnung der Ortsgruppe ist grundsätzlich der nachgestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „foodsharing“ und ggf. e.V., z.B. foodsharing Berlin e.V.<br />
<br />
2. Alle sich neu gründenden Ortsgruppen mit deren Namensgebung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
3. Der Name „foodsharing“ ist schriftlich beim Bundesverband foodsharing e.V.* zu beantragen und wird ausschließlich an Ortsgruppen für konkrete foodsharing-Projekte vergeben.<br />
<br />
4. Das Logo des Bundesverbandes foodsharing e.V.* ist von jeder Ortsgruppe in Form und Farbe ohne jede Veränderung zu übernehmen. Ausnahmen können beim Bundesverband foodsharing e.V.* beantragt werden.<br />
<br />
Grundsatz 6 - Umgang mit Konflikten<br />
Streitigkeiten unter Foodsaver*innen, unter Ortsgruppen und im Netzwerk werden nicht öffentlich ausgetragen.<br />
<br />
Durchführungsbestimmungen:<br />
<br />
1. Streitigkeiten und Unstimmigkeiten sind zuerst intern anzusprechen und zu klären. Dabei gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten. Kommt es zu keiner Einigung entscheidet entsprechend die Ortsgruppe oder der Bundesverband foodsharing e.V.*.<br />
<br />
2. Im Konfliktfall und bei Verstößen entscheidet die jeweilige Schiedsstelle.<br />
Grundsatz 7 - Verlässlichkeit und Qualität<br />
foodsharing steht für Qualität der organisatorischen Abläufe des Lebensmittelrettens und der absoluten Verlässlichkeit bei der Abholung und Verteilung der Lebensmittel.<br />
<br />
Durchführungsbestimmungen:<br />
<br />
1. Damit Qualität und Verlässlichkeit einheitlich sichergestellt werden können, sollen die im Wiki festgelegten Grundsätze und Verhaltensregeln Anwendung finden.<br />
<br />
2. Die Ortsgruppen sind dazu aufgefordert, den Wissenstransfer zwischen Wiki und Foodsaver*innen zu gewähren.<br />
<br />
Grundsatz 8 - Einhaltung der Grundsätze<br />
1. Die foodsharing-Grundsätze sind Leitlinien zur Arbeit aller Foodsaver*innen und ihrer Ortsgruppen.<br />
Die Privatpersonen und Ortsgruppen erklären durch ihre Zustimmung die Anerkennung und Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.<br />
<br />
2. Der Bundesverband foodsharing e.V.* achtet zukünftig auf die Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.<br />
Bei Nichteinhaltung der foodsharing-Grundsätze beantragt der Bundesverband foodsharing e.V.* ein satzungsgemäßes Verfahren zur Aberkennung des Namens 'foodsharing' und ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Bundesverband foodsharing e.V*.<br />
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* Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6506Bezirksverein - Handbuch2017-08-03T19:11:18Z<p>ClaraB: /* Antrag auf postalische Zustellung */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
===Wichtig: Vor Gründung===<br />
Bitte wende Dich VOR Gründung an die [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG], da diese die Gründungen koordinieren wird. Das ist wichtig, damit auch später alle im Bundesverband Mitglied werden können und damit die Gründungen möglichst konfliktfrei ablaufen.<br />
Einerseits steht euch die Vereins-AG unterstützend zur Seite, wenn ihr Fragen habt. Andererseits schaut sie darauf, dass die für den Bundesverband relevanten Paragraphen in eurer [[Satzung]] enthalten sind (orange markierte Abschnitte). Und die Vereins-AG wird in Zusammenarbeit mit dem Botschafter*innen-Begrüßungsteam darauf achten, dass Konflikte vermieden werden - nach innen und nach außen: Nach innen, indem geschaut wird, dass nicht nur ein kleines Grüppchen in eurem Bezirk "diktatorisch" einen Verein gründet - sondern dass es (unter den Aktiven) eine Mehrheit dafür gibt. Und nach außen, indem bei der Namensgebung keine Konflikte mit umliegenden Bezirken entstehen (z.B. weil "zu viel Gebiet beansprucht wird").<br />
<br />
__TOC__<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (etwa 25 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (etwa 50 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
*Tipp: beim zuständigen Amtsgericht nachfragen ob eine kostenlose Prüfung der Satzung vor der Eintragung möglich ist.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
'''Schritt 5:''' Nach einer abschließenden Prüfung durch den Rechtsanwalt steht die Mustersatzung der Community zur Verfügung.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen. Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe [https://foodsharing.de/?page=groups foodsharing-Arbeitsgruppen] → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
*Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
*Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
: - ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
: - eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
: - nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
*Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
*Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
*Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6505Bezirksverein - Handbuch2017-08-03T12:03:39Z<p>ClaraB: /* Wichtig: Vor Gründung */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
===Wichtig: Vor Gründung===<br />
Bitte wende Dich VOR Gründung an die [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG], da diese die Gründungen koordinieren wird. Das ist wichtig, damit auch später alle im Bundesverband Mitglied werden können und damit die Gründungen möglichst konfliktfrei ablaufen.<br />
Einerseits steht euch die Vereins-AG unterstützend zur Seite, wenn ihr Fragen habt. Andererseits schaut sie darauf, dass die für den Bundesverband relevanten Paragraphen in eurer [[Satzung]] enthalten sind (orange markierte Abschnitte). Und die Vereins-AG wird in Zusammenarbeit mit dem Botschafter*innen-Begrüßungsteam darauf achten, dass Konflikte vermieden werden - nach innen und nach außen: Nach innen, indem geschaut wird, dass nicht nur ein kleines Grüppchen in eurem Bezirk "diktatorisch" einen Verein gründet - sondern dass es (unter den Aktiven) eine Mehrheit dafür gibt. Und nach außen, indem bei der Namensgebung keine Konflikte mit umliegenden Bezirken entstehen (z.B. weil "zu viel Gebiet beansprucht wird").<br />
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__TOC__<br />
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=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
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Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
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===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
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===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
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===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
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=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
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===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
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===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (etwa 25 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (etwa 50 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
*Tipp: beim zuständigen Amtsgericht nachfragen ob eine kostenlose Prüfung der Satzung vor der Eintragung möglich ist.<br />
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=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
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'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
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'''Schritt 5:''' Nach einer abschließenden Prüfung durch den Rechtsanwalt steht die Mustersatzung der Community zur Verfügung.<br />
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===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
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Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen. Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe [https://foodsharing.de/?page=groups foodsharing-Arbeitsgruppen] → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
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=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
*Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
*Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
: - ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
: - eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
: - nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
*Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
*Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
*Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
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=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
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===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
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===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6495Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:57:22Z<p>ClaraB: /* Entstehungsgeschichte */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
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=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
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Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
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===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
'''Schritt 5:''' Nach einer abschließenden Prüfung durch den Rechtsanwalt steht die Mustersatzung der Community zur Verfügung.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen. Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe [https://foodsharing.de/?page=groups foodsharing-Arbeitsgruppen] → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
*Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
*Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
: - ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
: - eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
: - nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
*Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
*Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
*Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6493Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:42:33Z<p>ClaraB: /* Vereinsname und Bezirksgrenzen */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen. Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
*Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
*Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
: - ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
: - eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
: - nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
*Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
*Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
*Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6492Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:42:07Z<p>ClaraB: /* Vereinsname und Bezirksgrenzen */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen. Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
*Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
*Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
: - ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
: - eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
: - nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
*Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
*Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
: Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6491Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:41:37Z<p>ClaraB: /* Vereinsname und Bezirksgrenzen */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen. Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
*Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
*Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
: - ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
: - eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
: - nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
*Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
*Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
: - Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6490Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:40:22Z<p>ClaraB: /* Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen. Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6489Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:38:54Z<p>ClaraB: /* Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6488Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:38:30Z<p>ClaraB: /* Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die [[Mustersatzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6487Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:37:48Z<p>ClaraB: /* Entstehungsgeschichte */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6486Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:37:26Z<p>ClaraB: /* Die Mustersatzung */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
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===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6485Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:37:02Z<p>ClaraB: /* Die Mustersatzung */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
*Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
: Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
: Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6484Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:28:53Z<p>ClaraB: /* 4. Was kostet die Vereinsgründung? */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6483Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:28:25Z<p>ClaraB: /* 4. Was kostet die Vereinsgründung? */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus <br />
: *der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
: *der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
: *die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
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=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
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=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6482Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:26:16Z<p>ClaraB: /* 4. Was kostet die Vereinsgründung? */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
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=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6481Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:25:37Z<p>ClaraB: /* 3. Beantragung der Gemeinnützigkeit */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
*Steuerbegünstigung<br />
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6480Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:12:16Z<p>ClaraB: /* Hilfreiche Zusatzdokumente */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6479Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:11:59Z<p>ClaraB: /* Austrittserklärung */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
[https://app.box.com/s/gblfflkhcywkrw5atbwojkegnm7m7f7y Link]<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6478Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:11:31Z<p>ClaraB: /* Aufnahmeantrag */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
[https://app.box.com/s/gblfflkhcywkrw5atbwojkegnm7m7f7y Link]<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===<br />
<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
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===Austrittserklärung===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6477Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:11:00Z<p>ClaraB: /* Antrag auf postalische Zustellung */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
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Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
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=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
[https://app.box.com/s/gblfflkhcywkrw5atbwojkegnm7m7f7y Link]<br />
===Aufnahmeantrag===<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===Austrittserklärung===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6476Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:02:51Z<p>ClaraB: /* auf postalische Zustellung */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
[https://app.box.com/s/gblfflkhcywkrw5atbwojkegnm7m7f7y Link]<br />
===Aufnahmeantrag===<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Antrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===Austrittserklärung===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6475Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:02:39Z<p>ClaraB: /* [https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ]Antrag auf postalische Zustellung */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
[https://app.box.com/s/gblfflkhcywkrw5atbwojkegnm7m7f7y Link]<br />
===Aufnahmeantrag===<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQAntrag auf postalische Zustellung]===<br />
<br />
===Austrittserklärung===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6474Bezirksverein - Handbuch2017-07-27T07:02:14Z<p>ClaraB: /* Antrag auf postalische Zustellung */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -> juristische Person<br />
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
# eine [[Satzung]]<br />
# ein gewählter Vorstand<br />
# min. sieben Mitglieder<br />
# Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
* kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
''[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]''<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=<br />
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind<br />
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
** der Vorstand gewählt.<br />
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).<br />
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
'''Schritt 1:''' Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
'''Schritt 2:''' Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
'''Schritt 3:''' Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
'''Schritt 4:''' Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.<br />
<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
[https://app.box.com/s/gblfflkhcywkrw5atbwojkegnm7m7f7y Link]<br />
===Aufnahmeantrag===<br />
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ]Antrag auf postalische Zustellung===<br />
<br />
===Austrittserklärung===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6464Bezirksverein - Handbuch2017-07-26T16:57:42Z<p>ClaraB: </p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an wikibearbeitung@lebensmittelretten.de.<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do) -> juristische Person<br />
Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
eine Satzung <br />
ein gewählter Vorstand<br />
min. sieben Mitglieder<br />
Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine Satzung andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG=<br />
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
Als erstes muss eine Satzung erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand).<br />
Beispiele sind<br />
eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
der Vorstand gewählt.<br />
Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Mustersatzung §12 Ziffer 3).<br />
Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Mustersatzung, die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
Schritt 1: Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
Schritt 2: Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
Schritt 3: Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
Schritt 4: Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Mustersatzung; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- Die Alternativen: Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen:<br />
https://wiki.foodsharing.de/Satzung_-_Alternativen<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===Aufnahmeantrag===<br />
===Antrag auf postalische Zustellung===<br />
<br />
===Austrittserklärung===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6463Bezirksverein - Handbuch2017-07-26T16:52:47Z<p>ClaraB: /* Antrag auf postalische Zusatellung */</p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da wir keine offizielle Rechtsberatung sind, geben wir nur Tipps nach bestem Wissen und Gewissen weiter.<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do) -> juristische Person<br />
Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
eine Satzung <br />
ein gewählter Vorstand<br />
min. sieben Mitglieder<br />
Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine Satzung andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG=<br />
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
Als erstes muss eine Satzung erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand).<br />
Beispiele sind<br />
eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
der Vorstand gewählt.<br />
Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Mustersatzung §12 Ziffer 3).<br />
Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Mustersatzung, die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
Schritt 1: Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
Schritt 2: Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
Schritt 3: Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
Schritt 4: Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Mustersatzung; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- Die Alternativen: Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen:<br />
https://wiki.foodsharing.de/Satzung_-_Alternativen<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===Aufnahmeantrag===<br />
===Antrag auf postalische Zustellung===<br />
<br />
===Austrittserklärung===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6462Bezirksverein - Handbuch2017-07-26T16:52:18Z<p>ClaraB: </p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da wir keine offizielle Rechtsberatung sind, geben wir nur Tipps nach bestem Wissen und Gewissen weiter.<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do) -> juristische Person<br />
Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
eine Satzung <br />
ein gewählter Vorstand<br />
min. sieben Mitglieder<br />
Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine Satzung andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG=<br />
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
Als erstes muss eine Satzung erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand).<br />
Beispiele sind<br />
eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
der Vorstand gewählt.<br />
Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Mustersatzung §12 Ziffer 3).<br />
Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Mustersatzung, die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
Schritt 1: Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
Schritt 2: Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
Schritt 3: Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
Schritt 4: Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Mustersatzung; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- Die Alternativen: Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen:<br />
https://wiki.foodsharing.de/Satzung_-_Alternativen<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.<br />
<br />
=Hilfreiche Zusatzdokumente=<br />
===Aufnahmeantrag===<br />
===Antrag auf postalische Zusatellung===<br />
===Austrittserklärung===</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6461Bezirksverein - Handbuch2017-07-26T16:47:35Z<p>ClaraB: </p>
<hr />
<div>Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da wir keine offizielle Rechtsberatung sind, geben wir nur Tipps nach bestem Wissen und Gewissen weiter.<br />
<br />
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do) -> juristische Person<br />
Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
eine Satzung <br />
ein gewählter Vorstand<br />
min. sieben Mitglieder<br />
Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine Satzung andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG=<br />
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
Als erstes muss eine Satzung erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand).<br />
Beispiele sind<br />
eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
der Vorstand gewählt.<br />
Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Mustersatzung §12 Ziffer 3).<br />
Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Mustersatzung, die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
Schritt 1: Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
Schritt 2: Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
Schritt 3: Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
Schritt 4: Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Mustersatzung; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- Die Alternativen: Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen:<br />
https://wiki.foodsharing.de/Satzung_-_Alternativen<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&diff=6460Bezirksverein - Handbuch2017-07-26T16:45:23Z<p>ClaraB: Die Seite wurde neu angelegt: „ Hier muss eine informelle Erklärung hin, in der geschrieben steht, dass wir keine offizielle Rechtsberatung machen und dies auch nicht beabsichtigen. Wir ge…“</p>
<hr />
<div><br />
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Hier muss eine informelle Erklärung hin, in der geschrieben steht, dass wir keine offizielle Rechtsberatung machen und dies auch nicht beabsichtigen. Wir geben nur Tipps nach bestem Wissen und Gewissen weiter<br />
<br />
Handbuch<br />
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=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=<br />
<br />
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.<br />
<br />
===zu a) Der eingetragene Verein:===<br />
offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do) -> juristische Person<br />
Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) <br />
einmalig entstehende Kosten für die Eintragung<br />
kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
Pflicht:<br />
eine Satzung <br />
ein gewählter Vorstand<br />
min. sieben Mitglieder<br />
Vereinshaftpflicht sinnvoll<br />
<br />
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===<br />
wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine Satzung andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)<br />
kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)<br />
kann Gemeinnützigkeit beantragen<br />
http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf<br />
<br />
===zu c) Der Bundesverband===<br />
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.<br />
<br />
<br />
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG=<br />
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm<br />
<br />
===1. Satzung und Gründungsversammlung===<br />
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.<br />
Als erstes muss eine Satzung erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.<br />
Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.<br />
Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand).<br />
Beispiele sind<br />
eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)<br />
Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung <br />
Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird<br />
die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und<br />
der Vorstand gewählt.<br />
Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.<br />
Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss<br />
<br />
===2. Eintragung eines Vereins===<br />
Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Mustersatzung §12 Ziffer 3).<br />
Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.<br />
Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.<br />
<br />
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===<br />
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.<br />
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:<br />
Steuerbegünstigung<br />
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.<br />
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung<br />
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.<br />
<br />
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===<br />
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus<br />
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)<br />
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)<br />
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)<br />
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.<br />
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.<br />
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).<br />
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.<br />
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.<br />
<br />
<br />
=Die Mustersatzung=<br />
Es gibt eine Mustersatzung, die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.<br />
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.<br />
Dafür gibt es zwei Gründe:<br />
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.<br />
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.<br />
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.<br />
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.<br />
<br />
===Entstehungsgeschichte===<br />
Schritt 1: Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.<br />
Schritt 2: Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.<br />
Schritt 3: Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.<br />
Schritt 4: Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.<br />
<br />
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===<br />
Die Mustersatzung; in der Satzung sind<br />
: - die verpflichtenden Teile orange markiert<br />
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).<br />
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert<br />
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.<br />
- Die Alternativen: Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen:<br />
https://wiki.foodsharing.de/Satzung_-_Alternativen<br />
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.<br />
<br />
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.<br />
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.<br />
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.<br />
<br />
<br />
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=<br />
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.<br />
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”<br />
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”<br />
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”<br />
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)<br />
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)<br />
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:<br />
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”<br />
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”<br />
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.<br />
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”<br />
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Satzung&diff=6428Satzung2017-06-26T16:41:01Z<p>ClaraB: /* §4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft */</p>
<hr />
<div>'''<p style="color: #FF0000;"><big>Entwurf der Mustersatzung für Vereins-AG</big></p>'''<br />
''Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.''<br />
<br />
Die Links zur Satzung liegen aktuell der Vereins AG vor. Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Vereinsrecht erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.<br />
<br />
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln.<br />
<br />
Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.<br />
<br />
__TOC__<br />
<br />
=Allgemeines und Besonderheiten=<br />
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===<br />
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.<br />
<br />
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.<br />
<br />
===Reihenfolge der Paragraphen===<br />
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.<br />
<br />
===Großstädte / große Ortsgruppen===<br />
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.<br />
<br />
===Bundesverband===<br />
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.<br />
<br />
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.<br />
<br />
===Online-Versammlungen===<br />
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.<br />
<br />
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=<br />
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&feature=youtu.be&t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)<br />
<br />
=Präambel=<br />
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!<br />
<br />
Die Präambel sollte allgemein gehalten werden (also z.B. ohne (Mitglieds-)Zahlen, die sich jährlich ändern), damit sie nicht regelmäßig geändert werden muss.<br />
<br />
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=<br />
Den letzten Absatz von Ziffer 2 (''"Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)"'') könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.<br />
<br />
Ein Verein kann mehrere Bezirke umfassen.<br />
<br />
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=<br />
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.<br />
<br />
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.<br />
<br />
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.<br />
<br />
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.<br />
<br />
Vereinsmittel dürfen nur für Punkte, die im Vereinszweck aufgelistet sind, verwendet werden! (unter Punkt 2: Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:)<br />
<br />
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=<br />
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1:_Voraussetzungen_der_Mitgliedschaft|Alternativvorschlag]]). Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.<br />
<br />
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.<br />
<br />
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.<br />
<br />
Falls jemand nur kurze Zeit in einem Bezirk ist, wird die Verwaltung sehr viel einfacher durch eine befristete Gastmitgliedschaft, die dann einfach formlos wieder endet.<br />
<br />
Falls jemand auf Dauer in mehreren Bezirken abholen möchte, dann kann er/sie weiteren Vereinen im Rahmen einer Zweitmitgliedschaft beitreten.<br />
<br />
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===<br />
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.<br />
<br />
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.<br />
<br />
===Ziffer 2===<br />
Um einzutragen, wo jemand ordentliches Mitglied ist, soll als Übergangslösung im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de der Name um den Bezirksnamen ergänzt werden (oder um die Bezirksnamen, falls der Verein für mehrere Bezirke zuständig ist). Später soll eine IT-basierte Lösung gefunden werden (ein Feld „ordentliche Mitgliedschaft in“).<br />
<br />
===Ziffer 2c) bzw. Ziffer 3===<br />
Hierdurch soll verhindert werden, dass Mitglieder in mehreren Bezirken mit stimmen oder sich in Vereinsämter wählen lassen; dies könnte im schlimmsten Fall zu einer bedeutenden Machtkonzentration führen.<br />
<br />
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=<br />
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.<br />
<br />
Ein “'''Ausschluss'''” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “'''ordentliche Kündigung'''” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.<br />
<br />
=§6 Ausschluss aus dem Verein=<br />
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.<br />
<br />
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===<br />
Im Normalfall ist sich "der Verein" (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.<br />
<br />
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=<br />
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.<br />
<br />
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.<br />
<br />
Es widerspricht dem o.g. Grundsatz, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Mitglieder aber nach einem formlosen Beitrag davon zu befreien. Denn dadurch wird eine Hürde geschaffen, wodurch sich Mitglieder - aus welchem Grund auch immer - bloß stellen müssen um zu sagen: Nein, ich will keinen Beitrag zahlen. Konkret heißt das für euch vor Ort: Ihr werdet ja vermutlich Vorlagen zu Mitgliedsanträgen schreiben. In diesen Anträgen darf keine Beitragspflicht stehen (auch mit formloser Befreiung nicht) - stattdessen aber die explizite Nennung der freiwilligen Beiträge:<br />
: ''Hiermit beantrage ich, (Max Mustermann...), die Mitgliedschaft im foodsharing Buxtehude e.V. (...). Die Mitgliedshaft ist kostenlos möglich. Ich möchte '''zusätzlich zu meinen foodsharing-Aktivitäten einen finanziellen Beitrag von jährlich/monatlich ___€ leisten'''. Dafür erteile ich eine Einzugsermächtigung (...)" (Zahl füllt Mitglied selbst aus)''<br />
<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===<br />
<br />
=§8 Vereinsorgane=<br />
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]<br />
<br />
=§9 Mitgliederversammlung=<br />
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===<br />
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===<br />
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.<br />
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.<br />
(zum [[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Alternativvorschlag]])<br />
<br />
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===<br />
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand statt:<br />
: ''Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .''<br />
''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].''<br />
<br />
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=<br />
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===<br />
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.<br />
<br />
=§12 Vorstand=<br />
Auch hier gilt, dass die in §12 in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. <br />
(''vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]'')<br />
<br />
===Ziffer 1 - Aufgaben===<br />
: ''Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.''<br />
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.<br />
<br />
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===<br />
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]'')<br />
<br />
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===<br />
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.<br />
<br />
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=<br />
: ''Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.''<br />
<br />
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.<br />
<br />
=§13 Schiedsstelle=<br />
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.<br />
<br />
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.<br />
<br />
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=<br />
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)<br />
<br />
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=<br />
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.<br />
<br />
=§16 Datenschutz=<br />
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.<br />
<br />
=§17 Auflösung=<br />
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.<br />
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. übergangsweise den foodsharing e.V. gehen.<br />
<br />
Es ist für die Gemeinnützigkeit nötig, dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung an eine gemeinnützige/steuerbefreite Körperschaft fällt. Ihr solltet die Satzung vor Gründung dem Finanzamt vorlegen, um die Gemeinnützigkeit zu prüfen - und dabei könnte dieser Paragraph bemängelt werden: Der Bundesverband ist noch nicht gegründet und scheinbar hat das Kölner Finanzamt nicht immer eindeutig für andere Finanzämter hinterlegt, dass der Kölner foodsharing e.V. gemeinnützig ist. Dadurch könnte es für die Finanzämter so aussehen, als ginge das Geld nicht an einen gemeinnützigen Verein. Solltet ihr damit Probleme bekommen, fragt einfach beim foodsharing e.V. nach dem Befreiungsbescheid, den ihr dem Finanzamt vorlegen könnt. In kurz: Dieser Paragraph ist so korrekt, könnte aber von manchen Finanzämtern (aus Unwissen) bemängelt werden - wofür wir Euch gerne mit dem nötigen Dokument unterstützen.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&diff=6427Satzung - Alternativen2017-06-26T16:17:21Z<p>ClaraB: /* Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen */</p>
<hr />
<div>In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. <br />
<br />
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.<br />
<br />
__TOC__<br />
<br />
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=<br />
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===<br />
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:<br />
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt'', das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.''<br />
<br />
Es kann auch festgelegt werden, dass nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden können, nicht juristische:<br />
: ''Ordentliches Mitglied kann eine natürliche Personen werden, welche die ...''<br />
In dem Fall muss eine weitere Ziffer eingefügt werden:<br />
: ''Institutionelles Mitglied kann eine juristische Person werden, welche die ...''<br />
<br />
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=<br />
===Ziffer 3: Ordentliche Kündigung===<br />
Hier können Gründe ergänzt werden, die unter anderem (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:<br />
: ''Gründe für die ordentliche Kündigung können unter anderem sein, wenn ein Mitglied''<br />
: ''- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt''<br />
: ''- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert''<br />
: ''- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])''<br />
<br />
=§6 Ausschluss aus dem Verein=<br />
===Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)===<br />
Die Formulierung<br />
: ''z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden''<br />
kann ersetzt werden durch<br />
: ''oder Spenden anzunehmen für gerettete Lebensmittel''<br />
Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.<br />
<br />
===Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)===<br />
Hier kann ergänzt werden, was "Ruhen der Mitgliedschaft" bedeutet. Jeder Bezirk kann sich heraussuchen, was er gerne in seiner Satzung stehen haben möchte, z.B.:<br />
: ''Während des Ruhens der Mitgliedschaft''<br />
: ''- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des Vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer''<br />
: ''- ist es dem Mitglied untersagt, im Namen von Foodsharing Lebensmittel zu retten oder weiterzuverteilen''<br />
: ''- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten im Namen des Vereins aufzutreten''<br />
: ''- Sofern das Mitglied lizensierte Foodsaver*in ist, gilt eine Suspendierung der Lizensierung gemäß GO für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.''<br />
: ''Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.''<br />
<br />
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=<br />
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===<br />
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.<br />
: ''Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.''<br />
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!<br />
===Ziffer 3 - Schriftverkehr===<br />
Um stärker auf Email statt Briefen zu setzen (und daurch Kosten zu sparen), kann folgende Formulierung als Ziffer 3 aufgenommen werden:<br />
: ''3. Sämtlicher Schriftverkehr (u.a. Informationsschreiben, Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Abstimmungen im Umlaufverfahren) erfolgt grundsätzlich per Email. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Vorstand zu beantragen, den Schriftverkehr auf eigene Kosten per Post zu erhalten.''<br />
<br />
=§9 Mitgliederversammlung=<br />
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===<br />
Um Dringlichkeitsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.<br />
: ''Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.''<br />
: ''Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.''<br />
<br />
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===<br />
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:<br />
: ''Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.''<br />
<br />
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===<br />
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:<br />
: ''Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.''<br />
<br />
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):<br />
: ''Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.''<br />
<br />
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===<br />
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei "normalen" Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort "Abstimmung" an jeder Stelle streichen.<br />
<br />
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===<br />
Wenn ihr möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, fügt folgenden Satz hinzu: ''Das Stimmrecht kann auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied schriftlich übertragen werden; ein Mitglied kann jedoch maximal für 3 andere Mitglieder deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.''<br />
<br />
===Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen===<br />
Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:<br />
: ''a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.''<br />
: ''b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.''<br />
Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.<br />
Denkbar wäre auch, evtl. ganz bestimmte, dem Verein nahe stehende Gäste zu einer MGV einzuladen. Die Möglichkeit muss nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern kann in einer Vereinssatzung vorgesehen werden, etwa:<br />
: ''Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, bestimmte Gäste zur Teilnahme an der Versammlung einzuladen.''<br />
<br />
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===<br />
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.<br />
: ''Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist '''''(mindestens 3 Wochen)''''', innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.''<br />
<br />
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===<br />
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:<br />
: ''Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.''<br />
<br />
===Ziffer 10 - Entsendung von juristischen Mitgliedern===<br />
Eventuell kann ein Verein festlegen, dass juristische Mitglieder nicht als Delegierte entsendet werden können:<br />
: '' ... aus den ordentlichen Mitgliedern, die natürliche Personen sind, die Delegierten ... ''<br />
<br />
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===<br />
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.<br />
: ''11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.''<br />
<br />
=§12 Vorstand=<br />
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===<br />
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.<br />
<br />
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus "dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen)."'' (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand ''"um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand)."'' Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff "Beisitzer" kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))<br />
<br />
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===<br />
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:<br />
: ''Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende alleine oder durch den stellvertretende*n Vorsitzende*n gemeinsam mit der Schatzmeister*in.''<br />
<br />
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands===<br />
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht:<br />
: ''...auf sich vereinen, reicht im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der Stimmen.''<br />
<br />
===Ziffer 4 - Wählbare Mitglieder===<br />
Alternativ kann festgelegt werden, dass juristische Personen nicht in den Vorstand gewählt werden können. (Deren Vertretende können u.U. oft wechseln, wodurch die Vorstandsarbeit möglicher Weise an Kontinuität verliert.)<br />
: ''Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder, die natürliche Personen sind, gewählt.''<br />
<br />
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===<br />
Ein Alternativ-Beispiel:<br />
: '' ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.''<br />
Alternative statt '' "Vorstandsbeschlüsse können auch ..."''<br />
: ''Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, können Vorstandsbeschlüsse auch ...''<br />
<br />
===Ziffer 6 - Stimme des Vorsitzenden===<br />
Falls man Blockaden im Fall von Stimmgleichheit auf jeden Fall verhindern möchte, kann hinter "... Mehrheitsprinzip entsprechend § 15 Ziffer 1" noch stehen:<br />
: ''Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der Vorsitzenden, bei seiner*ihrer Abwesenheit die Stimme des*der stellvertretenden Vorsitzenden.''<br />
<br />
===Ziffer 8 - Entgelte für Vorstandstätigkeit===<br />
Statt des Vorstandes kann auch die Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium in die Satzung geschrieben werden.<br />
<br />
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===<br />
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.<br />
: ''12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.''<br />
oder<br />
: ''12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.''<br />
<br />
=§12a Botschafter*innen=<br />
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===<br />
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)<br />
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.<br />
<br />
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===<br />
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.<br />
<br />
===Mitglieder im Vorstand?===<br />
Wenn ihr die Ämter "Botschafter*in" und "Vorstand" komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort "sollen" drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von "dürfen" reden.<br />
: ''Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.''<br />
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?<br />
<br />
=§13 Schiedsstelle=<br />
Folgender alternative Entwurf für einen ausführlicheren Paragraphen zur Konfliktbewältigung verfolgt die Idee, dass Konflikte möglichst dort gelöst werden sollen, wo sie entstehen, etwa von einem BIEB für Konflikte innerhalb seines Betriebsteams. Sie können dann an höhere Instanzen weiter gegeben werden, falls es nötig ist. Die Schiedsstelle ist aber wichtig, wenn diejenigen, die üblicher Weise die Konflikte lösen sollen (BIEBs, BOTs, Vorstand), selbst an den Konflikten beteiligt sind.<br />
<br />
Der Entwurf ist lediglich als flexibel zu nutzender Vorschlag gedacht, aus dem sich jeder Verein Teile aussuchen (und natürlich beliebig abwandeln) kann.<br />
<br />
===§13 Vereinsinterne Konflikte, Schiedsstelle===<br />
: 1. Konflikte innerhalb eines Betriebsteams sind durch die Betriebsverantwortlichen zu lösen. Können die Betriebsverantwortlichen einen Konflikt nicht klären oder sind Betriebsverantwortliche an einem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Botschafter*innen zur Klärung übergeben.<br />
: 2. Weitere Konflikte, die Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, sind durch die Botschafter*innen zu lösen. Können die Botschafter*innen einen Konflikt nicht klären oder sind Botschafter*innen an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.<br />
: 3. Für vereinsinterne Konflikte, die nicht Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, ist der Vorstand zuständig. Kann der Vorstand einen Konflikt nicht klären oder sind Mitglieder des Vorstands an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.<br />
: 4. Die Schiedsstelle ist zuständig für alle Konflikte, bei denen Vorstandsmitglieder, Botschafter oder andere Organe des Vereins beteiligt sind, sowie für übergebene Konflikte gemäß Ziffern 1, 2 und 3. Sind Mitglieder der Schiedsstelle an dem Konflikt beteiligt oder auf Grund familiärer Bindung zu einer Konfliktpartei befangen, dann nehmen sie an der Konfliktbearbeitung nicht teil. Die Entscheidung der Schiedsstelle als letzter Instanz ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.<br />
: 5. Die Schiedsstelle besteht aus 3 ständigen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind. Tritt ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit zurück, dann kann der Vorstand eine Nachwahl per Umlaufverfahren durchführen. Mitglieder der Schiedsstelle können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aus dem Amt entlassen werden.<br />
: 6. Die Schiedsstelle soll beide Parteien vor einer Entscheidung anhören und auf eine Beilegung des Konflikts hinarbeiten.<br />
: 7. Die Schiedsstelle entscheidet endgültig und kann insoweit Beschlüsse des Vorstands, etwa bei Vereinsausschlüssen oder einem angeordneten Ruhen der Mitgliedschaft, aufheben.<br />
: 8. Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht dem Vorstand angehören und keine Botschafter*innen sein.<br />
: 9. Bei allen Konfliktklärungen sind die Darstellungen aller Konfliktparteien und die Entscheidung schriftlich zu dokumentieren.<br />
<br />
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=<br />
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])<br />
<br />
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===<br />
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, könnt ihr auch vorsehen:<br />
: ''Eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder und des Bundesverbands foodsharing e.V. zulässig.''<br />
Das heißt dann, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten.<br />
Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr vor "''aller Vereinsmitglieder''" eine Prozentzahl ergänzen (z.B. "''nur mit Zustimmung von 80% aller Vereinsmitglieder''").<br />
Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.<br />
<br />
===Ziffer 4 - Formale Gründe===<br />
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.<br />
<br />
=§17 Auflösung=<br />
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===<br />
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.<br />
<br />
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:<br />
: ''Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.''<br />
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! <br />
<br />
===Ziffer 2 - Liquidation===<br />
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt ''"(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt."'' könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: ''"(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt"''<br />
<br />
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=<br />
===foodsharing e.V.===<br />
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)<br />
<br />
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Satzung&diff=6312Satzung2017-05-26T18:47:50Z<p>ClaraB: /* Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten */</p>
<hr />
<div>'''<p style="color: #FF0000;"><big>Entwurf der Mustersatzung für Vereins-AG</big></p>'''<br />
''Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.''<br />
<br />
Die Links zur Satzung liegen aktuell der Vereins AG vor. Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Vereinsrecht erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.<br />
<br />
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln.<br />
<br />
Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.<br />
<br />
__TOC__<br />
<br />
=Allgemeines und Besonderheiten=<br />
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===<br />
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.<br />
<br />
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.<br />
<br />
===Reihenfolge der Paragraphen===<br />
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.<br />
<br />
===Großstädte / große Ortsgruppen===<br />
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.<br />
<br />
===Bundesverband===<br />
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.<br />
<br />
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.<br />
<br />
===Online-Versammlungen===<br />
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.<br />
<br />
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=<br />
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&feature=youtu.be&t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)<br />
<br />
=Präambel=<br />
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!<br />
<br />
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=<br />
Den letzten Absatz (''"Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)"'') könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.<br />
<br />
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=<br />
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.<br />
<br />
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.<br />
<br />
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.<br />
<br />
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.<br />
<br />
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=<br />
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.<br />
<br />
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft. Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.<br />
<br />
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.<br />
<br />
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.<br />
<br />
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===<br />
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.<br />
<br />
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=<br />
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.<br />
<br />
Ein “Ausschluss” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “ordentliche Kündigung” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.<br />
<br />
=§6 Ausschluss aus dem Verein=<br />
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.<br />
<br />
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===<br />
Im Normalfall ist sich "der Verein" (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.<br />
<br />
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=<br />
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.<br />
<br />
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.<br />
<br />
In sofern finde ich persönlich das einen schönen Kompromiss: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden möglich sein - aber trotzdem schließt es niemanden aus.<br />
<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===<br />
<br />
=§8 Vereinsorgane=<br />
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]<br />
<br />
=§9 Mitgliederversammlung=<br />
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===<br />
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===<br />
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.<br />
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.<br />
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===<br />
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand statt:<br />
: ''Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .''<br />
''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].''<br />
<br />
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=<br />
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===<br />
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.<br />
<br />
=§12 Vorstand=<br />
Auch hier gilt, dass die in §12 in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. <br />
(''vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]'')<br />
<br />
===Ziffer 1 - Aufgaben===<br />
: ''Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.''<br />
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.<br />
<br />
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===<br />
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]'')<br />
<br />
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===<br />
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.<br />
<br />
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=<br />
: ''Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.''<br />
<br />
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.<br />
<br />
=§13 Schiedsstelle=<br />
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.<br />
<br />
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.<br />
<br />
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=<br />
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)<br />
<br />
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=<br />
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.<br />
<br />
=§16 Datenschutz=<br />
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.<br />
<br />
=§17 Auflösung=<br />
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.<br />
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. fs e.V. gehen.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Satzung&diff=6311Satzung2017-05-26T18:36:53Z<p>ClaraB: /* §9 Mitgliederversammlung */</p>
<hr />
<div>'''<p style="color: #FF0000;"><big>Entwurf der Mustersatzung für Vereins-AG</big></p>'''<br />
''Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.''<br />
<br />
Die Links zur Satzung liegen aktuell der Vereins AG vor. Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Vereinsrecht erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.<br />
<br />
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln.<br />
<br />
Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.<br />
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__TOC__<br />
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=Allgemeines und Besonderheiten=<br />
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===<br />
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.<br />
<br />
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.<br />
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===Reihenfolge der Paragraphen===<br />
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.<br />
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===Großstädte / große Ortsgruppen===<br />
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.<br />
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===Bundesverband===<br />
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.<br />
<br />
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.<br />
<br />
===Online-Versammlungen===<br />
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.<br />
<br />
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=<br />
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&feature=youtu.be&t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)<br />
<br />
=Präambel=<br />
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!<br />
<br />
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=<br />
Den letzten Absatz (''"Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)"'') könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.<br />
<br />
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=<br />
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.<br />
<br />
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.<br />
<br />
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.<br />
<br />
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.<br />
<br />
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=<br />
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.<br />
<br />
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft. Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.<br />
<br />
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.<br />
<br />
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.<br />
<br />
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===<br />
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.<br />
<br />
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=<br />
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.<br />
<br />
Ein “Ausschluss” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “ordentliche Kündigung” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.<br />
<br />
=§6 Ausschluss aus dem Verein=<br />
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.<br />
<br />
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===<br />
Im Normalfall ist sich "der Verein" (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.<br />
<br />
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=<br />
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.<br />
<br />
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.<br />
<br />
In sofern finde ich persönlich das einen schönen Kompromiss: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden möglich sein - aber trotzdem schließt es niemanden aus.<br />
<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===<br />
<br />
=§8 Vereinsorgane=<br />
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]<br />
<br />
=§9 Mitgliederversammlung=<br />
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===<br />
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===<br />
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.<br />
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.<br />
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===<br />
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand (Kooption) statt:<br />
: ''Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .''<br />
''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].''<br />
<br />
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=<br />
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===<br />
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.<br />
<br />
=§12 Vorstand=<br />
Auch hier gilt, dass die in §12 in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. <br />
(''vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]'')<br />
<br />
===Ziffer 1 - Aufgaben===<br />
: ''Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.''<br />
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.<br />
<br />
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===<br />
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]'')<br />
<br />
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===<br />
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.<br />
<br />
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=<br />
: ''Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.''<br />
<br />
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.<br />
<br />
=§13 Schiedsstelle=<br />
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.<br />
<br />
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.<br />
<br />
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=<br />
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)<br />
<br />
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=<br />
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.<br />
<br />
=§16 Datenschutz=<br />
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.<br />
<br />
=§17 Auflösung=<br />
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.<br />
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. fs e.V. gehen.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Satzung&diff=6310Satzung2017-05-22T19:19:58Z<p>ClaraB: /* §7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse */</p>
<hr />
<div>'''<p style="color: #FF0000;"><big>Entwurf der Mustersatzung für Vereins-AG</big></p>'''<br />
''Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.''<br />
<br />
Die Links zur Satzung liegen aktuell der Vereins AG vor. Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Vereinsrecht erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.<br />
<br />
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln.<br />
<br />
Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.<br />
<br />
__TOC__<br />
<br />
=Allgemeines und Besonderheiten=<br />
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===<br />
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.<br />
<br />
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.<br />
<br />
===Reihenfolge der Paragraphen===<br />
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.<br />
<br />
===Großstädte / große Ortsgruppen===<br />
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.<br />
<br />
===Bundesverband===<br />
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.<br />
<br />
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.<br />
<br />
===Online-Versammlungen===<br />
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.<br />
<br />
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=<br />
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&feature=youtu.be&t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)<br />
<br />
=Präambel=<br />
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!<br />
<br />
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=<br />
Den letzten Absatz (''"Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)"'') könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.<br />
<br />
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=<br />
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.<br />
<br />
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.<br />
<br />
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.<br />
<br />
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.<br />
<br />
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=<br />
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.<br />
<br />
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft. Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.<br />
<br />
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.<br />
<br />
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.<br />
<br />
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===<br />
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.<br />
<br />
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=<br />
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.<br />
<br />
Ein “Ausschluss” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “ordentliche Kündigung” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.<br />
<br />
=§6 Ausschluss aus dem Verein=<br />
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.<br />
<br />
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===<br />
Im Normalfall ist sich "der Verein" (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.<br />
<br />
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=<br />
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.<br />
<br />
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.<br />
<br />
In sofern finde ich persönlich das einen schönen Kompromiss: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden möglich sein - aber trotzdem schließt es niemanden aus.<br />
<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===<br />
<br />
=§8 Vereinsorgane=<br />
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]<br />
<br />
=§9 Mitgliederversammlung=<br />
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===<br />
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===<br />
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand (Kooption) statt:<br />
: ''Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .''<br />
''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].''<br />
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=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=<br />
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===<br />
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.<br />
<br />
=§12 Vorstand=<br />
Auch hier gilt, dass die in §12 in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. <br />
(''vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]'')<br />
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===Ziffer 1 - Aufgaben===<br />
: ''Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.''<br />
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.<br />
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===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===<br />
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]'')<br />
<br />
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===<br />
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.<br />
<br />
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=<br />
: ''Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.''<br />
<br />
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.<br />
<br />
=§13 Schiedsstelle=<br />
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.<br />
<br />
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.<br />
<br />
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=<br />
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)<br />
<br />
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=<br />
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.<br />
<br />
=§16 Datenschutz=<br />
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.<br />
<br />
=§17 Auflösung=<br />
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.<br />
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. fs e.V. gehen.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&diff=6306Satzung - Alternativen2017-05-22T09:35:02Z<p>ClaraB: /* §12 Vorstand */</p>
<hr />
<div>In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. <br />
<br />
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.<br />
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=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=<br />
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===<br />
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.<br />
: ''Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.''<br />
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!<br />
<br />
=§9 Mitgliederversammlung=<br />
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===<br />
Um Dringlichketsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.<br />
: ''Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.''<br />
: ''Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.''<br />
<br />
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===<br />
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:<br />
: ''Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.''<br />
<br />
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===<br />
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:<br />
: ''Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.''<br />
<br />
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===<br />
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei "normalen" Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort "Abstimmung" an jeder Stelle streichen.<br />
<br />
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===<br />
Wenn ihr nicht möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, streicht einfach den letzten (dritten) Satz.<br />
<br />
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===<br />
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:<br />
: ''Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.''<br />
<br />
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===<br />
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.<br />
: ''11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.''<br />
<br />
=§12 Vorstand=<br />
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===<br />
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.<br />
<br />
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus "dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen)."'' (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand ''"um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand)."'' Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff "Beisitzer" kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))<br />
<br />
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===<br />
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:<br />
<br />
: ''Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.''<br />
<br />
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands===<br />
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht.<br />
<br />
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===<br />
Ein Alternativ-Beispiel: ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.<br />
<br />
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===<br />
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.<br />
: ''12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.''<br />
oder<br />
: ''12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.''<br />
<br />
=§12a Botschafter*innen=<br />
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)<br />
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.<br />
<br />
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=<br />
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])<br />
<br />
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===<br />
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, bedarf es der Zustimmung aller Vereinsmitglieder: Das heißt, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten. Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr das ''"(...) ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder (...) zulässig"'' durch eine Prozentzahl ersetzen (z.B. Zustimmung von 80% der Mitglieder). Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.<br />
<br />
===Ziffer 4 - Formale Gründe===<br />
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.<br />
<br />
=§17 Auflösung=<br />
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===<br />
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.<br />
<br />
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:<br />
: ''Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.''<br />
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! <br />
<br />
===Ziffer 2 - Liquidation===<br />
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt ''"(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt."'' könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: ''"(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt"''<br />
<br />
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=<br />
===foodsharing e.V.===<br />
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)<br />
<br />
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&diff=6305Satzung - Alternativen2017-05-22T09:31:55Z<p>ClaraB: /* Ziffer 4 - Wahl des Vorstands */</p>
<hr />
<div>In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. <br />
<br />
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.<br />
<br />
__TOC__<br />
<br />
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=<br />
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===<br />
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.<br />
: ''Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.''<br />
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!<br />
<br />
=§9 Mitgliederversammlung=<br />
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===<br />
Um Dringlichketsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.<br />
: ''Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.''<br />
: ''Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.''<br />
<br />
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===<br />
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:<br />
: ''Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.''<br />
<br />
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===<br />
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:<br />
: ''Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.''<br />
<br />
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===<br />
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei "normalen" Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort "Abstimmung" an jeder Stelle streichen.<br />
<br />
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===<br />
Wenn ihr nicht möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, streicht einfach den letzten (dritten) Satz.<br />
<br />
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===<br />
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:<br />
: ''Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.''<br />
<br />
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===<br />
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.<br />
: ''11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.''<br />
<br />
=§12 Vorstand=<br />
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===<br />
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.<br />
<br />
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus "dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen)."'' (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand ''"um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand)."'' Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff "Beisitzer" kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))<br />
<br />
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===<br />
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:<br />
<br />
: ''Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.''<br />
<br />
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands===<br />
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht.<br />
<br />
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===<br />
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.<br />
: ''12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.''<br />
oder<br />
: ''12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.''<br />
<br />
=§12a Botschafter*innen=<br />
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)<br />
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.<br />
<br />
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=<br />
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])<br />
<br />
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===<br />
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, bedarf es der Zustimmung aller Vereinsmitglieder: Das heißt, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten. Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr das ''"(...) ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder (...) zulässig"'' durch eine Prozentzahl ersetzen (z.B. Zustimmung von 80% der Mitglieder). Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.<br />
<br />
===Ziffer 4 - Formale Gründe===<br />
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.<br />
<br />
=§17 Auflösung=<br />
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===<br />
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.<br />
<br />
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:<br />
: ''Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.''<br />
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! <br />
<br />
===Ziffer 2 - Liquidation===<br />
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt ''"(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt."'' könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: ''"(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt"''<br />
<br />
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=<br />
===foodsharing e.V.===<br />
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)<br />
<br />
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&diff=6304Satzung - Alternativen2017-05-22T09:31:18Z<p>ClaraB: /* §12 Vorstand */</p>
<hr />
<div>In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. <br />
<br />
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.<br />
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__TOC__<br />
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=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=<br />
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===<br />
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.<br />
: ''Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.''<br />
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!<br />
<br />
=§9 Mitgliederversammlung=<br />
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===<br />
Um Dringlichketsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.<br />
: ''Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.''<br />
: ''Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.''<br />
<br />
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===<br />
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:<br />
: ''Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.''<br />
<br />
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===<br />
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:<br />
: ''Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.''<br />
<br />
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===<br />
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei "normalen" Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort "Abstimmung" an jeder Stelle streichen.<br />
<br />
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===<br />
Wenn ihr nicht möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, streicht einfach den letzten (dritten) Satz.<br />
<br />
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===<br />
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:<br />
: ''Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.''<br />
<br />
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===<br />
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.<br />
: ''11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.''<br />
<br />
=§12 Vorstand=<br />
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===<br />
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.<br />
<br />
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus "dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen)."'' (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand ''"um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand)."'' Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff "Beisitzer" kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))<br />
<br />
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===<br />
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:<br />
<br />
: ''Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.''<br />
<br />
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands===<br />
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfühgen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht.<br />
<br />
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===<br />
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.<br />
: ''12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.''<br />
oder<br />
: ''12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.''<br />
<br />
=§12a Botschafter*innen=<br />
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)<br />
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.<br />
<br />
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=<br />
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])<br />
<br />
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===<br />
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, bedarf es der Zustimmung aller Vereinsmitglieder: Das heißt, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten. Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr das ''"(...) ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder (...) zulässig"'' durch eine Prozentzahl ersetzen (z.B. Zustimmung von 80% der Mitglieder). Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.<br />
<br />
===Ziffer 4 - Formale Gründe===<br />
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.<br />
<br />
=§17 Auflösung=<br />
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===<br />
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.<br />
<br />
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:<br />
: ''Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.''<br />
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! <br />
<br />
===Ziffer 2 - Liquidation===<br />
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt ''"(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt."'' könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: ''"(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt"''<br />
<br />
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=<br />
===foodsharing e.V.===<br />
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)<br />
<br />
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&diff=6294Satzung - Alternativen2017-05-22T08:41:16Z<p>ClaraB: </p>
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<div>In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. <br />
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Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.<br />
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__TOC__<br />
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=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=<br />
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===<br />
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.<br />
: ''Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.''<br />
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!<br />
<br />
=§9 Mitgliederversammlung=<br />
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===<br />
Um Dringlichketsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.<br />
: ''Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.''<br />
: ''Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.''<br />
<br />
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===<br />
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:<br />
: ''Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.''<br />
<br />
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===<br />
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:<br />
: ''Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.''<br />
<br />
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===<br />
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:<br />
: ''Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.''<br />
<br />
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===<br />
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.<br />
: ''11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.''<br />
<br />
=§12 Vorstand=<br />
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===<br />
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.<br />
<br />
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus "dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen)."'' (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand ''"um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand)."'' Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff "Beisitzer" kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))<br />
<br />
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===<br />
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit.<br />
<br />
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===<br />
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.<br />
: ''12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.''<br />
oder<br />
: ''12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.''<br />
<br />
=§12a Botschafter*innen=<br />
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)<br />
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.<br />
<br />
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=<br />
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])<br />
<br />
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=<br />
===foodsharing e.V.===<br />
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)<br />
<br />
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.</div>ClaraBhttps://wiki.foodsharing.de/index.php?title=Satzung&diff=6292Satzung2017-05-22T08:34:35Z<p>ClaraB: </p>
<hr />
<div>'''<p style="color: #FF0000;"><big>Entwurf der Mustersatzung für Vereins-AG</big></p>'''<br />
''Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.''<br />
<br />
Die Links zur Satzung liegen aktuell der Vereins AG vor. Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Vereinsrecht erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.<br />
<br />
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln.<br />
<br />
Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.<br />
<br />
__TOC__<br />
<br />
=Allgemeines und Besonderheiten=<br />
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===<br />
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.<br />
<br />
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.<br />
<br />
===Reihenfolge der Paragraphen===<br />
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.<br />
<br />
===Großstädte / große Ortsgruppen===<br />
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.<br />
<br />
===Bundesverband===<br />
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.<br />
<br />
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.<br />
<br />
===Online-Versammlungen===<br />
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.<br />
<br />
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=<br />
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&feature=youtu.be&t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)<br />
<br />
=Präambel=<br />
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!<br />
<br />
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=<br />
Den letzten Absatz (''"Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)"'') könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.<br />
<br />
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=<br />
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.<br />
<br />
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.<br />
<br />
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.<br />
<br />
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.<br />
<br />
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=<br />
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.<br />
<br />
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft. Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.<br />
<br />
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.<br />
<br />
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.<br />
<br />
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===<br />
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.<br />
<br />
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=<br />
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.<br />
<br />
Ein “Ausschluss” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “ordentliche Kündigung” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.<br />
<br />
=§6 Ausschluss aus dem Verein=<br />
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.<br />
<br />
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===<br />
Im Normalfall ist sich "der Verein" (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.<br />
<br />
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=<br />
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.<br />
<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===<br />
<br />
=§8 Vereinsorgane=<br />
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]<br />
<br />
=§9 Mitgliederversammlung=<br />
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.<br />
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===<br />
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===<br />
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand (Kooption) statt:<br />
: ''Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .''<br />
''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].''<br />
<br />
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=<br />
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===<br />
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.<br />
<br />
=§12 Vorstand=<br />
Auch hier gilt, dass die in §12 in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. <br />
(''vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]'')<br />
<br />
===Ziffer 1 - Aufgaben===<br />
: ''Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.''<br />
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.<br />
<br />
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===<br />
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(''[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]'')<br />
<br />
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===<br />
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.<br />
<br />
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=<br />
: ''Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.''<br />
<br />
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.<br />
<br />
=§13 Schiedsstelle=<br />
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.<br />
<br />
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.<br />
<br />
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=<br />
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)<br />
<br />
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=<br />
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.<br />
<br />
=§16 Datenschutz=<br />
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.<br />
<br />
=§17 Auflösung=<br />
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.<br />
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. fs e.V. gehen.</div>ClaraB